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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Version 27-07-2021


Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten kraft Gesetzes für alle Bootsvermietungen durch die Gesellschaft FILOVENT, unter anderem auf ihrer Website www.filovent.com.

Jegliche Reservierung oder Bestellung impliziert die vorbehaltslose Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden.

Durch das Ankreuzen des zu diesem Zweck vorgesehenen Kästchens erklärt der Kunde, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, bevor er eine Bestellung oder Buchung vornimmt.

FILOVENT behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ändern. Im Falle einer Änderung gelten für jede Bestellung die am Tag der Bestellung gültigen AGB.


Definitionen

Die nachstehenden Begriffe haben in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die im Folgenden festgelegten Bedeutungen.

Mieter oder Kunde: Sie

Vermieter: Der Besitzer des Bootes oder dessen Stellvertreter.

Benutzer: Jeder Benutzer der Website und des Dienstes, ob Vermieter oder Mieter.

FILOVENT: Die Gesellschaft FILOVENT oder Wir. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit einem Kapital von 13 014 Euro, mit Sitz in der 8 rue de l'Est in Boulogne (92100), eingetragen im Handelsregister von Nanterre unter der Nummer 403 240 666.

Sie erreichen uns:

Auf dem Postweg: Sirius Partner / Filovent - Calle Vallirana 30, 3/2, 08006 Barcelona, ESPAÑA

Per Telefon: +33(0)1 70 80 97 52

Per Fax : +33(0)1 72 70 47 32

Per E-Mail: info@filovent.com


Präambel


FILOVENT wurde von verschiedenen Bootsbesitzern oder deren Vertretern beauftragt, Boote zu Freizeitzwecken zu vermieten. In diesem Rahmen präsentiert FILOVENT, insbesondere auf seiner Website, diverse Bootsverleihangebote.

FILOVENT fungiert somit als einfacher, transparenter Vermittler, wobei der Mietvertrag direkt zwischen dem Mieter und dem Kunden abgeschlossen wird. Zusätzlich zur elektronischen Validierung Ihres Filovent-Reservierungsformulars müssen Sie daher vor Ort direkt mit dem Vermieter einen Vertrag unterzeichnen. Einige Vermieter verlangen, dass Sie den Vertrag einige Tage oder Wochen vor der Anmietung unterschreiben und zurücksenden. Beachten Sie, dass die örtlichen Behörden in der Regel verlangen, dass dieses Dokument für die Dauer des Mietverhältnisses an Bord mitgeführt wird.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Kunden, dem Vermieter und FILOVENT.

Es sei jedoch betont, dass einige Vermieter auch über eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung ihres/ihrer Boote(s) verfügen, die Ihnen vor dem Abschluss eines Vermietungsverhältnisses mit dem betreffenden Vermieter übermittelt werden.

Die Beziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter unterliegen den Geschäftsbedingungen des Vermieters und, falls dies nicht der Fall ist, den vorliegenden Geschäftsbedingungen.


Für die Beziehungen zwischen FILOVENT und dem Mieter gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eventuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters sind gegenüber FILOVENT nicht rechtswirksam.


Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters, in Bezug auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, Vorrang.


Ist dies nicht der Fall, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vermieter.


Sollte aus irgendeinem Grund eine der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nicht anwendbar erklärt werden, beeinträchtigt dies in keiner Weise die Gültigkeit der anderen Bestimmungen der AGB, wobei die als nicht anwendbar geltende Bestimmung durch eine dieser weitestegehend entsprechende Bestimmung ersetzt wird.


Artikel 1: Leistungen der Gesellschaft FILOVENT

1.1. FILOVENT fungiert als einfacher Vermittler zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Es kann in keiner Weise für Handlungen, Verpflichtungen, Fahrlässigkeit, Nichterfüllungen oder Schäden aus der Beziehung zwischen dem Kunden und dem Vermieter verantwortlich gemacht werden.

1.2. Wir bemühen uns nach besten Kräften, die auf der Website www.filovent.com präsentierten Angebote mit Fotos zu veranschaulichen, die einen realistischen Eindruck der angebotenen Dienstleistungen vermitteln. Dennoch dienen die Fotos in den Beschreibungen lediglich illustrativen Zwecken und haben daher keinen vertraglichen Wert.

1.3. Ebenso werden die von FILOVENT zur Verfügung gestellten Angaben zu den Strecken und Fahrzeiten nur zu Informationszwecken bereitgestellt. FILOVENT kann für diese Angaben nicht haftbar gemacht werden.

1.4. FILOVENT haftet nicht für die Leistungen seiner externen Partnerdienstleister, wie des Gritchen-Versicherungsmaklers oder des Transferunternehmens Holiday Taxis, die für FILOVENT durch Dritte bereitgestellt werden.


Artikel 2: Bestellung und Bestellbestätigung


2.1. Um eine Bestellung vorzunehmen, müssen Sie uns Ihre Anfrage entweder per E-Mail, Telefon oder über unser Online-Angebots-Formular zukommen lassen. Hierfür benötigen wir Ihren Namen, Vorname(n) und Ihre E-Mail-Adresse.

2.2. Nach jeder vollständigen Anfrage erhalten Sie von FILOVENT ein Angebot per E-Mail. Gleichzeitig erhalten Sie einen Link, über den Sie auf Ihren Kundenbereich zugreifen können, um den Fortschritt Ihrer Kostenvoranschläge und Reservierungen zu verfolgen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, eine gültige E-Mail-Adresse zu besitzen, die für die Dauer der Nutzung des Dienstes gültig ist. FILOVENT übernimmt keine Haftung, wenn Sie keine E-Mails abrufen, die an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden.

2.3. Bei Erhalt Ihrer schriftlichen Zustimmung zu diesem Kostenvoranschlag, senden wir Ihnen eine E-Mail, um Sie über die Bereitstellung des Mietvertrags in Ihrem Kundenkonto in Kenntnis zu setzen. Sie können den Mietvertrag dann direkt online ausfüllen und akzeptieren, nachdem Sie die Allgemeinen Mietbedingungen von FILOVENT und dem Vermieter gelesen und akzeptiert haben.

2.3. Die Bestellung wird erst bei der letzten Validierung endgültig erfasst. Dieser letzte „Klick“ entspricht der elektronischen Unterschrift im Sinne des französischen Zivilgesetzbuches, insbesondere des Artikels 1316 ff des Zivilgesetzbuches.

2.4. Die im Verbraucherschutzgesetz vorgesehenen Rechtsvorschriften zum Fernabsatz sehen vor, dass das Widerrufsrecht für touristische Dienstleistungen nicht gilt (Artikel L 221-2812° des Verbrauchergesetzbuchs). Daher profitieren Sie bei Bestellungen von Dienstleistungen bei FILOVENT nicht über ein Widerrufsrecht.

2.5. Nach der Registrierung der Bestellung sendet Ihnen FILOVENT eine Bestellbestätigung per E-Mail zu. Drucken Sie diese E-Mail aus und bewahren Sie diese sorgfältig auf, da sie als Beleg für Ihre Bestellung dient.

2.6. Sollte Ihre Bestellung aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Bootes ausnahmsweise nicht bearbeitet werden können, werden wir Sie unverzüglich kontaktieren (im Durchschnitt innerhalb von 48 Stunden), um Ihnen einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Sollte Sie dieser nicht zufriedenstellen, erstatten wir Ihnen den Mietpreis unverzüglich zurück.


Artikel 3: Besatzungsliste, nautischer Lebenslauf, Bootsführerschein

3.1. Mithilfe des in der E-Mail durch die Gesellschaft FILOVENT übermittelten Links hat der Mieter Zugriff auf sein Kundenkonto, in dem er die Informationen hinsichtlich der Besatzungsliste und des nautischen Lebenslaufs des Skippers zwingend aktualisieren muss. Für Anmietungen mit einem professionellen Skipper wird diese Formalität allerdings nicht benötigt.

3.2. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, der Gesellschaft FILOVENT umfassende und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen und diese in seinem Kundenkonto stets zu aktualisieren, da sie insbesondere für die Versicherer und/oder die lokalen Behörden bestimmt sind.

3.3. Wenn der Mieter seine Besatzungsliste und seinen Lebenslauf in seinem Kundenkonto vor dem Inkrafttreten der Anmietung nicht ausfüllt, wird der Vertrag gekündigt und die zugewilligten Anzahlungen einbehalten bzw. bereits geleistete Anzahlungen zurückgefordert.

3.4. Die angegebenen Informationen werden dem Vermieter übermittelt, der diese bei Inkrafttreten der Anmietung erneut anfordern kann. Falls erforderlich, verpflichtet sich der Kunde, diese erneut bereitzustellen.

3.5. Jede Auslassung oder Ungenauigkeit in der Besatzungsliste oder im Lebenslauf kann auch zu Verzögerungen bei der Übergabe des Bootes oder zur Kündigung des Vertrages führen. Im Falle einer Streitigkeit oder im Schadensfall kann dies sogar dazu führen, dass der Vermieter und/oder FILOVENT von jeglicher Haftung entbunden werden.

3.6. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Skipper einen Bootsführerschein und/oder ein gültiges VHF-Zertifikat gemäß dem Bootstyp (Segel oder Motor), dem Segelrevier und seiner Nationalität besitzt. FILOVENT kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn der beim Einschiffen vorgelegte Bootsführerschein von den im Vorfeld getätigten Angaben abweicht und vom Vermieter nicht akzeptiert wird. Im Rahmen einer Flussnavigation, wenn kein Bootsführerschein erforderlich ist, erhalten Sie beim Einschiffen – nach einem kurzen Lehrgang im Bootsumgang und der Binnenschifffahrt – eine Charterbescheinigung („Carte de plaisance“) vom Vermieter.

3.7. Für die Bootsmiete beträgt die Mindestanzahl der Passagiere zwei Personen,  inklusive 2 Erwachsene (Alter > 18 am Tag der Einschiffung) (über 21 in Irland und Kanada). Die zweite Person muss mindestens 18 Jahre alt sein (Alter > 18 Jahren am Tag der Einschiffung). Für „Vision“-Flussmodelle (und angegliederte Modelle) beträgt die Mindestbesatzung, inklusive Mieter, 3 Erwachsene.

3.8. Der Kunde wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die örtlichen Behörden beim Navigieren in Griechenland vom Kunden verlangen, dass dieser einen Skipper und einen Co-Skipper in seiner Crew vorweisen kann. Ausgenommen sind Vermietungen mit einem professionellen Skipper, für die ein Co-Skipper nicht zwingend erforderlich ist.

3.9 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Schifffahrt in Kroatien eine französische Hochsee-Lizenz (oder ein gleichwertiger, in einem anderen Land ausgestellter Führerschein) für Kapitäne von Booten über 30 Registertonnen (RT), d.h. das Äquivalent von Katamaranen und Motorbooten ab 45 Fuß oder Einrumpf-Booten ab 62 Fuß, vorgeschrieben ist.

3.10 Der Kunde muss sich vergewissern, dass alle Teilnehmer der Kreuzfahrt, einschließlich Kindern sowie Babys und Kleinkindern unter zwei Jahren, gültige Ausweispapiere mit sich führen, um in die Länder einreisen zu können, die während der Reise durchquert oder besucht werden (Beispiel: Zahlreiche Länder verlangen, dass der Pass 3 bis 6 Monate nach der Reise noch gültig ist.).

3.11 Für Kabinencharter ist das Mindestalter für die Teilnahme an der Kreuzfahrt 6 Jahre am Tag der Einschiffung.


Artikel 4: Preise

4.1. Die im Vertrag angegebenen Preise sind verbindlich und endgültig.

Darin enthalten sind der Mietpreis sowie alle vom Kunden gewünschten und direkt an FILOVENT gezahlten Zusatzleistungen (professioneller Skipper, Hostess, Zuschlag für die Mitnahme von Tieren, Reinigungskosten etc.)

4.2. Der gezahlte Preis enthält zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von:

52€ für Anmietungen zwischen 0 - 1 000€

62€ für Anmietungen zwischen 1 001 - 2 000€

70€ für Anmietungen zwischen 2 001 - 3 000€

78€ für Anmietungen zwischen 3 001 - 5 000€

94€ für Anmietungen zwischen 5 001 - 7 000€

104€ für Anmietungen zwischen 7 001 - 10 000€

120€ für Anmietungen über 10 001€


4.3 Bei Zahlung mit Ferienschecks beträgt der maximale Zahlungsbetrag 80 % des Mietpreises.

Je nach Höhe des Mietpreises wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben:

- 55€ für Mieten zwischen 0-1000€.

- 80€ für Mieten zwischen 1001-2000€.

- 105€ für Mieten zwischen 2001-3000€.

- 130€ für Mieten zwischen 3001-4000€.

- 155€ für Mieten zwischen 4001-5000€.

- 180€ für Mieten zwischen 5001-6000€.

- 205€ für Mieten zwischen 6001-7000€.

- 230€ für Mieten zwischen 7001-8000€.

- 255€ für Mieten zwischen 8001-9000€.

- 280€ für Vermietungen zwischen 9001-10.000€.

- +25€ alle 1000er-Schritte überschritten.


Artikel 5: Nicht im Mietspreis enthaltene Elemente

5.1. Zu Lasten des Mieters gehen: Motorkraftstoffe, Schmiermittel, Kerzen, Kochbrennstoffe, Batterien, potenzielle Hafengebühren, eventuelle Pannenhilfe und im Allgemeinen alle Verbrauchsmaterialien, die für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung des Bootes während der Mietzeit erforderlich sind.

5.2. Darüber hinaus sind eventuelle Hafengebühren (insbesondere wenn der Kunde während der Charterzeit zum Abfahrtsort zurückkehrt), lokale Steuern, Zollabfertigungsgebühren, Flughafengebühren, Einschiffungsgebühren und Kreuzfahrtsteuern nicht im Mietpreis enthalten. Diese sind vom Kunden an die zuständige Behörde zu zahlen, wenn sie anfallen, sofern im Buchungsformular nichts anderes angegeben ist.)

5.3. Außer in Einzelfällen, die in den Allgemeinen Bedingungen und/oder den Sonderbedingungen des Vermieters aufgeführt sind, bezahlt der Mieter direkt beim Vermieter am Tag der Einschiffung die Mitglieder der professionellen Besatzung (Skipper, Hostess, Matrose, Koch etc.) für ihre Dienste. Der Preis für diese Dienstleistungen wurde dem Kunden bei der Übermittlung des Angebots durch FILOVENT mitgeteilt. Ihre Vergütungen können je nach Wechselkurs leicht variieren.

5.4. Im Rahmen einer Flussnavigation wird ein Stundensatz berechnet, um die Treibstoffkosten pro Motorstunde zu decken. Bei der Übernahme wird das Boot voll aufgetankt sein. Bei Ihrer Rückkehr werden Ihnen dann die geleisteten Motorstunden vom Vermieter in Rechnung gestellt. Dieser Stundensatz variiert je nach Kategorie des Bootes und nach Anzahl der gefahrenen Stunden. Zudem kann er je nach der Entwicklung des Kraftstoffpreises Schwankungen unterliegen. In bestimmten Heimathäfen können Sie vor der Abreise ein Navigationspaket erwerben, welches sich unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden berechnet.

Außerdem kann zunächst ein Vorschuss auf die Kraftstoffkosten verlangt werden, wobei der Betrag von der Bootskategorie abhängt.


Artikel 6: Zahlungsbedingungen

6.1. Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters, die dem Kunden nach Absendung des Angebots mitgeteilt werden, ist der Kunde verpflichtet, bei der Buchung 40 % oder 50 % des Gesamtmietpreises zu zahlen.

Der Restbetrag des Mietpreises ist, abhängig von den Anforderungen des Vermieters, 10 bis 6 Wochen vor dem tatsächlichen Reiseantritt zu zahlen.

6.2. Kartenzahlungen können mit Visa und EuroCard MasterCard getätigt werden. Die Belastung Ihres Kontos erfolgt dann zugunsten der Firma FILOVENT. Filovent verwendet Paybox Services, um die Sicherheit und den erfolgreichen Abschluss von Kreditkartentransaktionen zu gewährleisten. Für Karteninhaber, die ihren Wohnsitz nicht in Frankreich haben und auf dieser Internetseite bezahlen, können grenzüberschreitende Gebühren anfallen, die von ihrem Kreditkartenunternehmen erhoben werden.

6.3. FILOVENT verwendet ein sicheres SSL-Zahlungssystem. Der SSL-Sicherheitsserver gewährleistet die Verlässlichkeit von Zahlungen, indem bei der Eingabe alle personenbezogenen Daten verschlüsselt werden, die wir zur Bearbeitung Ihrer Bestellung benötigen (Namen, Adressen, E-Mails, Bankverbindung). Bei der Übertragung über das Internet können diese nicht gelesen werden.

6.4. Es ist ebenfalls möglich, telefonisch zu zahlen, indem Sie uns Ihre Kreditkartennummer über die Telefonnummer +33 1 70 80 97 52 mitteilen. Auch hier wird die Vertraulichkeit gewahrt.

6.5. Im Falle einer Kartenzahlung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bankdaten so gespeichert werden, dass der Restbetrag der Miete automatisch von der Karte abgebucht wird, mit der die Anzahlung am im Vertrag vermerkten Fälligkeitstag bezahlt wurde. Der Kunde wird vor der Zahlung der Anzahlung durch einen Vermerk in der Abrechnung informiert.

Wir informieren den Kunden, dass seine Bankdaten am Ende der Vertragslaufzeit automatisch aus unseren Dateien gelöscht werden.

6.6. Wir akzeptieren Banküberweisungen. Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

6.7. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert, sofern FILOVENT nichts anderes schriftlich vereinbart hat.

6.8. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen gelten bei der Gesellschaft FILOVENT erst nach dem tatsächlichen Eingang der fälligen Beträge als endgültig.

Die im Voraus gezahlten Beträge werden am Ende eines Zeitraums von 3 Monaten, von der Zahlung bis zur Erbringung der Dienstleistung, in gesetzlicher Höhe verzinst. Die Zinsen werden vom Restbetrag abgezogen, der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlen ist.

6.9. Erhält FILOVENT die Zahlung des Mietpreises nicht innerhalb der oben genannten Frist, ist FILOVENT nicht dazu verpflichtet, die Mietsache aufrechtzuerhalten. Die Mietsache gilt dann als vom Mieter storniert. Es gelten dann die unten angegebenen Stornierungsstrafen. Als Datum für die Festsetzung der Höhe dieser Strafen wird das Datum gewählt, an dem FILOVENT den Mieter per Post über die effektive Stornierung der Mietsache aufgrund seiner Zahlungsverzögerung informiert hat. Der Mieter hat die Strafe unverzüglich zu bezahlen.

Stornierungsgebühren des Mieters:

- 60 Tage oder mehr vor Reiseantritt, die Buchungsanzahlung entspricht 40 % oder 50 % des Mietpreises,

- Weniger als 60 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Mietpreises

Im Falle einer Bereinigung der Situation, die jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung von FILOVENT greifen kann, muss der Mieter über den gesamten Zeitraum der verspäteten Zahlung eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes der noch fälligen Beträge zahlen.


Artikel 7: Bootsnutzung - Verantwortlichkeiten

7.1. Der Mieter muss volljährig sein. Er erklärt sich damit einverstanden, das Boot umsichtig und gewissenhaft zu benutzen, sich an die Vorschriften der Fluss- oder Seeschifffahrt zu halten, die Anweisungen des Mieters und der fluss- oder seerechtlichen Behörden zu befolgen sowie die Gesetze und Vorschriften der besuchten Länder einzuhalten. Es ist ihm verboten, nach Einbruch der Dunkelheit zu navigieren. Außerdem muss er die Anweisungen des Basisleiters vor Ort bezüglich der Nutzung des Bootes und der zu meidenden Gebiete anhören und strikt befolgen.

7.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot ausschließlich zur Freizeitschifffahrt zu benutzen, unter Ausschluss jeglicher kommerzieller Aktivität, gewerblicher Fischerei, Transport, Regatten, der Regatta folgen (wie zum Beispiel die Tour des Yoles), etc.

7.3. Das Abschleppen, Untervermieten und Verleihen des gemieteten Bootes ist strengstens untersagt.

7.4. Der Mieter stimmt zu, nur die genehmigte Anzahl von Personen einzuschiffen. Im Rahmen einer Flussnavigation darf das Boot nur von den Personen gesteuert werden, die die vor der Einschiffung erforderliche Schulung absolviert haben und als solche auf der Charterbescheinigung registriert sind, welche nach Abschluss der Ausbildung ausgestellt wird.

7.5. Der Kunde ist für die ihm anvertrauten Sachgüter verantwortlich; er erklärt sich unter allen Umständen damit einverstanden, dass die Personen, welche die Kontrolle über das Schiff übernehmen sollen, über die erforderlichen Kompetenzen und Zeugnisse verfügen oder bei Flussnavigationen gegebenenfalls Inhaber einer Charterbescheinigung sind, die am Ende der durch den Vermieter erteilten Schulung, vor der Einschiffung, ausgestellt wird.

Andernfalls wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die in der Versicherungspolice des gemieteten Bootes enthaltenen Garantieverluste und -ausschlüsse Anwendung finden könnten.

7.6. Sofern nicht anders in den Allgemeinen Bedingungen und den Sonderbedingungen des Vermieters angegeben, sind Tiere an Bord der gemieteten Boote nicht erlaubt. Für den Fall, dass Tiere an Bord des gemieteten Bootes gestattet sind, darf der Mieter keinesfalls die Bordausrüstung (Bettwäsche, Geschirr ...) für sein Tier benutzen. Er muss jegliche Ausrüstung, die für das Leben seines Tieres notwendig ist, auf das Boot mitbringen. Darüber hinaus verlangen einige Vermieter einen Zuschlag für die Mitnahme von Tieren, aufgrund der Reinigungskosten, die durch die Anwesenheit eines Tieres an Bord anfallen.

Bei der Anforderung eines Angebots bei FILOVENT muss der Kunde daher die Hinzufügung eines „Tier“-Aufschlags verlangen, der abgelehnt werden kann, wenn der Vermieter die Anwesenheit von Tieren an Bord des gemieteten Bootes verbietet. Andernfalls wird die Höhe dieses Zuschlags in dem dem Kunden mitgeteilten Kostenvoranschlag angegeben.

7.7. Der Mieter muss den Bootseigner über die Bauart oder die Segelkategorie des Bootes informieren und auch die zugelassenen Segelgebiete überprüfen. Es darf nur in den Gewässern des Landes gesegelt werden, in dem das Schiff zum Segeln zugelassen und im Buchungsformular angegeben ist.

7.8. Der Mieter ist für die Führung des Logbuchs verantwortlich, das vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird. Auf diesem Dokument müssen sämtliche Informationen hinsichtlich der Navigation des gemieteten Bootes (wie etwa Havarien auf dem Boot) sowie alle Zwischenfälle bei der Navigation eingetragen werden.

7.9. Im Falle eines Verlustes oder Schadens während der Mietzeit muss der Mieter den Vermieter unverzüglich darüber informieren und dessen Anweisungen befolgen, bevor er eine Reparatur oder den Ersatz eines Ausrüstungsteils eigenverantwortlich vornimmt. Die Höhe der Reparaturen wird ihm gegen Vorlage der Rechnung erstattet, sofern die Verluste oder Schäden ihm nicht anzulasten sind.

7.10. Bei Verlust oder bei schwerwiegenden Schäden (Mastbruch, Wasserstraße, Brand, ...) muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren, damit unter Umständen ein Schadensbeauftragter von seiner Versicherungsgesellschaft beauftragt werden kann, welcher den Schaden und den Umfang der durchzuführenden Reparaturen beurteilt. Andernfalls haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter und kann dazu angehalten werden, alle durch den Schaden entstandenen Kosten zu tragen.

7.11. Der Nutzungsausfall aufgrund eines entstandenen Schadens, der während der gegenwärtigen Miete aufgetreten ist, ist nicht Gegenstand einer Erstattung. Dies gilt ebenso für Teilmieten und unabhängig von dem Schaden, es sei denn, dieser ist dem Mieter in keiner Weise zuzuschreiben. In diesem Fall kann die Rückerstattung die anteilige Zeit des Mietbetrags, welcher der Zeit des Nutzungsausfalls entspricht, nicht überschreiten.

7.12. Selbst in Fällen, in denen ein professioneller Skipper engagiert wurde, bleibt die volle Verantwortung für das Boot und seine Besatzung in der Verantwortung des Mieters. Der Mieter muss für jedes Besatzungsmitglied (Skipper, Hostess, Segler etc.) eine Kabine zur Verfügung stellen. In einigen Regionen (Polynesien, Seychellen, Britische Jungferninseln) verlangen die Skipper, in einer Doppelkabine zu schlafen. Die Mahlzeiten der Mitglieder der professionellen Crew gehen zu Lasten des Mieters. Der Kunde wird zudem darüber informiert, dass es üblich ist, den Besatzungsmitgliedern 5 bis 10 % der Mietsumme als Trinkgeld zukommen zu lassen.


7.13. Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung aufgrund einer Verletzung seiner eigenen Pflichten und haftet den Betroffenen gegenüber selbst für diesbezügliche Klagen, Strafverfolgungen, Bußgelder und Beschlagnahmungen. Im Falle einer Beschlagnahmung des gemieteten Bootes durch sein Verschulden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine dem Mietpreis entsprechende Entschädigung zu zahlen. Er hat darüber hinaus die Möglichkeit, gegen den Mieter vorzugehen, um die Herausgabe des gemieteten Bootes und die Reparatur sämtlicher Schäden, die durch die Nichtrückgabe des gemieteten Bootes entstanden sind, zu fordern.

7.14. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot vor Anker zu überwachen. Das Boot ist nicht durch die Versicherung abgedeckt, wenn es unbemannt vor Anker liegt.

7.15. Der Mieter ist den Besatzungsmitgliedern gegenüber verantwortlich für die Risiken in Bezug auf Navigation, Baden und Wetterrisiken. Kinder stehen unter der alleinigen Verantwortung ihrer Eltern. Das Tragen von Rettungswesten ist während des Navigierens obligatorisch.

7.16. Als Vorbereitung auf die Kreuzfahrt muss der Mieter, falls er das Boot steuert oder er diese Aufgabe an eines seiner Besatzungsmitglieder überträgt:

- die Verantwortung für seine Entscheidungen übernehmen, insbesondere was die Auswahl des Bootes und der Sicherheitsausrüstung an Bord betrifft,

- die ordnungsgemäße Wartung und den guten Zustand des Bootes sicherstellen,

- sich mit einer kompetenten Mannschaft umgeben, die gut in Form ist,

- seine Navigation und sein Boot dementsprechend vorbereiten,

- sich nach den Wetterbedingungen erkundigen und sicherstellen, dass sein Boot und seine Besatzung diese bewältigen können,

- die bei Schwierigkeiten oder Havarien einzuhaltenden Verfahren überprüfen und seine Besatzung bei der Einschiffung darüber informieren.

Während der Kreuzfahrt muss der Mieter, falls er das Boot steuert oder er diese Aufgabe an eines seiner Besatzungsmitglieder überträgt:

- die Entwicklung der Wetterbedingungen verfolgen,

- seine Route überwachen und diese auf einer Papierkarte aufzeichnen,

- die maritime und fluviale Umwelt, Flora und Fauna respektieren.

Unter allen Umständen:

- zeigt er Respekt und Höflichkeit anderen Freizeit- oder Berufs-Bootsfahrern gegenüber.

7.17. Im Falle der Beendigung der Kreuzfahrt durch den Mieter, außer im Falle einer plötzlichen und anhaltenden Unwegsamkeit des Wasserweges oder höherer Gewalt, wird der Vermieter dem Mieter die Kosten für die Rückführung des Bootes zum Heimathafen in Rechnung stellen, zuzüglich Strafzahlungen in Höhe des doppelten Tagespreises des Bootes pro Verspätungstag.

7.18. Unpassierbarkeit der Wasserstraße im Rahmen einer Flussnavigation: Bei Hochwasser, Niedrigwasser, Fahrbahneinschränkungen (infolge von Überschwemmungen oder Dürre), Schäden an der Wasserstraße und jeglichen anderen Ereignissen, die eine Befahrbarkeit unmöglich machen oder erschweren, kann der Vermieter im Rahmen dieser Zwänge, die Orte und/oder das Datum der Abfahrt ändern. Der Mieter wird darüber im Vorfeld informiert. Wenn die besagten Ereignisse die Navigation unmöglich machen, können die vom Mieter gezahlten Beträge zurückerstattet werden oder für eine spätere Reise gutgeschrieben werden, je nach den Möglichkeiten des Vermieters. Diese Bestimmungen gelten, wenn die besagten Ereignisse während der Fahrt auftreten und das Boot länger als 48 Stunden still liegt.

7.19. Einfache Kreuzfahrt - Fahrt von einem Hafen zum anderen im Rahmen einer Flussnavigation: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die gewählte Reiseroute und die Reiserichtung vom Vermieter erst zwei Tage vor der Einschiffung bestätigt werden können. Selbst wenn der Vermieter dies bei der Buchung durch den Mieter akzeptiert, wird dieser Service aufgrund der Gefahren, die die Abwicklung beeinträchtigen könnten, nicht garantiert. Aus diesem Grund kann der Vermieter dem Mieter, der diese einfache Reise durchführen möchte, aus legitimen Gründen und mit Erstattung der Mehrkosten, die durch eine einfache Fahrt entstanden sind, eine Hin- und Rückfahrt auferlegen. Es ist unerlässlich, den Heimathafen, dessen Daten von FILOVENT übermittelt werden, 48 Stunden vor dem Einschiffen zur Bestätigung zu kontaktieren.


 


7.20 Verhinderung des Segelns aufgrund schlechter Wetterbedingungen während der Miete: Der Mieter muss sich bewusst sein, dass das Wetter ein natürlicher Zufall ist und unabhängig von der Erfüllung der Verpflichtungen des Vermieters und von FILOVENT. So kann schlechtes Wetter, wie zum Beispiel ein Sturm, die Navigation unangenehm, schwierig oder unmöglich machen und dazu führen, dass das Boot während eines Teils oder der gesamten Mietdauer im Hafen bleibt, ohne zu segeln. Die erforderlichen Übernachtungen im Hafen gehen selbstverständlich zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist darüber informiert und muss seine gesamte Crew darüber informieren, dass eine solche Situation keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verschiebung der Miete rechtfertigt.

7.20 Verhinderung des Segelns aufgrund schlechter Wetterbedingungen während der Miete: Der Mieter muss sich bewusst sein, dass das Wetter ein natürlicher Zufall ist und unabhängig von der Erfüllung der Verpflichtungen des Vermieters und von FILOVENT. So kann schlechtes Wetter, wie zum Beispiel ein Sturm, die Navigation unangenehm, schwierig oder unmöglich machen und dazu führen, dass das Boot während eines Teils oder der gesamten Mietdauer im Hafen bleibt, ohne zu segeln. Die erforderlichen Übernachtungen im Hafen gehen selbstverständlich zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist darüber informiert und muss seine gesamte Crew darüber informieren, dass eine solche Situation keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verschiebung der Miete rechtfertigt.


 





Artikel 8: Navigationsbereich und -route

8.1. Das Boot wird ausschließlich für den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Sonderbedingungen des Vermieters genannten Navigationsbereich vermietet, die dem Kunden gleichzeitig mit den vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen übermittelt werden.

8.2. Aufgrund neuer Vorschriften oder geopolitischer oder klimatischer Probleme wird die Navigation von einem Land zum anderen nicht von FILOVENT garantiert, worüber der Kunde informiert wird.

8.3. FILOVENT kann nicht für eine Verschlechterung der Sicherheitsbedingungen des Mieters während seiner Reise aufgrund politischer Instabilität, Migrationsbewegungen der Bevölkerung, Piraterie auf See oder jeglicher kriminellen Aktivitäten in der Region verantwortlich gemacht werden.

8.4. Alle auf der Internetseite angegebenen und erwähnten Routen sind Richtwerte. FILOVENT kann keine Route garantieren, da diese insbesondere von den Wetterbedingungen abhängen kann.

8.5. Für Fahrten von Südfrankreich nach Korsika / Sardinien muss die Mietdauer mindestens 14 Tage betragen. Für eine Überfahrt zu den Balearen muss die Mietdauer mindestens 21 Tage betragen. Das Boot kann vom Vermieter mit einem Geopositionierungssystem, zum Beispiel des Typs “Tracker“ ausgestattet sein.

8.6. Es empfiehlt sich für die Durchfahrt des Etang de Thau (zwischen dem Canal du Midi und dem Canal du Rhône in Sète) eine Besatzung von mindestens 2 Erwachsenen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für seine Crew, da die Navigationsbedingungen bei starkem Wind schwierig sein können. Im Falle einer Schließung des Etang de Thau bei sehr starken Winden (> 3 Beaufort) lehnt FILOVENT jegliche Haftbarkeit ab, der Kunde muss eine andere Route wählen und kann keine Entschädigung verlangen. Andererseits hat der Kunde im Falle einer einfachen Kreuzfahrt, die das Überqueren des Etang de Thau miteinschließt, die Verantwortung, sich über das Wetter zu informieren und seinen Kurs entsprechend den Wetterbedingungen zu organisieren, um das Boot rechtzeitig in den Zielhafen zu bringen.

8.7 Was die Flussschifffahrt betrifft, so werden manuell betriebene Schleusen an Feiertagen geschlossen sein, und dies kann Auswirkungen auf die Reiseroute der Kreuzfahrt haben.


Artikel 9: Bootsübernahme


9.1. Die Beschreibung des Bootes und seiner Ausrüstungs- und Zubehörgegenstände ist in einem Inventar enthalten, das dem Mieter gleichzeitig mit dem amtlichen Verzeichnis der erforderlichen Instrumente, Dokumente und nautischen Ausrüstung sowie der Sicherheits-Bescheinigung des Schiffes auszuhändigen ist. Der Mieter verfügt über 24 Stunden ab der Bootsübernahme, um den guten Zustand des Bootes und seiner Ausrüstung zu überprüfen. Die Unterschrift des Mieters steht für dessen Anerkennung des guten Betriebszustands und die Sauberkeit des Bootes, mit Ausnahme versteckter Mängel.

9.2. Am Abreisetag, vor dem Einschiffen, muss beim Vermieter eine Kaution in Höhe der Versicherungs-Eigenbeteiligung (Minimum) hinterlegt werden. Diese kann vom Vermieter bei Verlust in Höhe des Schadens in Rechnung gestellt werden. Die mit dieser Abbuchung verbundenen Belegdokumente werden dem Mieter später zugesandt. Bei einigen unserer Partner kann eine Reinigungskaution verlangt werden, die im Mietvertrag festgelegt wird.

9.3. In jedem Fall kann der Mieter die Verantwortung für das Boot nur dann übernehmen, wenn der Restbetrag und die Kaution bezahlt sind und das Inventar unterschrieben ist.

9.4. Die Inventare bei Abreise und Ankunft müssen vom Vermieter und vom Mieter unterschrieben werden. Der Mieter kann nicht gegen FILOVENT oder den Vermieter vorgehen, wenn das Inventar nicht bei der Ab- und Rückreise unterzeichnet wurde.

9.5. Die Einschiffung entspricht der Ankunft des Mieters auf dem gemieteten Boot und nicht der Abfahrt des Bootes vom Hafen. Da das Inventar und die Übergabe des Bootes einige Stunden erfordern, ist es in der Tat üblich, dass die tatsächliche Abfahrt aus dem Hafen am nächsten Morgen erfolgt. Achtung: Wenn Sie voraussichtlich mehr als 2 Stunden nach der auf dem Buchungsbeleg angegebenen Einschiffungszeit ankommen, müssen Sie den Vermieter/Basisleiter so schnell wie möglich darüber informieren. Es können Gebühren anfallen, wenn Personal länger bleiben oder von zu Hause kommen muss, um Sie später zu empfangen. Beachten Sie insbesondere, dass viele Vermieter keine Check-ins und Inventuren an Sonntagen akzeptieren.

Die Ausschiffung entspricht der Zeit, zu der der Mieter das Boot verlassen muss. Im Fall einer morgendlichen Ausschiffung sollte die Rückkehr zum Hafen immer am Vortag erfolgen.

9.6. Im Falle einer Bereitstellung des gemieteten Bootes in einem anderen Hafen als seinem Heimathafen kann FILOVENT nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder des Wetters verantwortlich gemacht werden.

9.7. Sofern nicht vorher schriftlich anders vereinbart, beginnen und enden die Schifffahrten an den im Mietvertrag angegebenen Tagen und Orten. Der Vermieter behält sich jedoch aus betrieblichen und/oder meteorologischen Gründen, und im Rahmen der durch diese Ereignisse erzeugten Zwänge, das Recht vor, den Ort der Ein- oder Ausschiffung zu ändern oder die Hin- und Rückfahrt in derselben Region ohne Aufpreis in eine einfache Fahrt umzuwandeln. Hierüber wird der Mieter im Vorfeld informiert.

9.8. Ausrüstung für Komfort, Freizeit und Navigationshilfen

Als Komfort- oder Freizeitausrüstung des Bootes gelten jene Elemente, welche für die Sicherheit oder den reibungslosen Ablauf des Bootes nicht wesentlich sind: Klimaanlage, Wasserkocher, Fernseher, Soundsystem, Hi-Fi-Ausrüstung, Sonnenkollektoren, Wasserski, Schleppboje, Windsurfen, Stand-up-Paddel, Bimini, Außenbordmotor Außenborder, Spinnaker, Gennaker, Bugstrahlruder, GPS-Plotter, elektronische Echolot, Tacho, Windmesser, Autopilot, etc.

Das Nicht-Funktionieren oder Fehlen einiger oder mehrerer Komfort-, Freizeit- oder Navigationshilfen, die ursprünglich in dem Mietpreis enthalten waren, im Vertrag aufgelistet sind und zum Zeitpunkt der Abreise zum Inventar des Bootes zählen, werden die gesamte Rückerstattung von mehr als 1/10 des geleisteten Mietpreises nicht übersteigen können.

9.9. Extras, Ausstattungen, Dienstleistungen oder Zubehör, welche zusätzlich zum Mietebetrag gezahlt werden und in den besonderen Vertragsbedingungen aufgeführt sind.

Das Nicht-Funktionieren oder Fehlen eines Extras, einer Ausstattung, eines Dienstes oder Zubehörs, welches zum Zeitpunkt der Abreise zum Inventar des Bootes zählt und vom Mieter bezahlt wurde, führt zur vollen Rückerstattung des für die Extras, Ausstattungen, Dienstleistungen oder Zubehör gezahlten Betrags.


Artikel 10: Bootsrückgabe

10.1. Der Mieter muss innerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Frist in den benannten Hafen zurückkehren, außer, wenn eine gütliche Einigung später schriftlich bestätigt wurde. Nach seiner Rückkehr muss der Mieter dem Vermieter seine Anwesenheit melden und einen Termin für das Inventar und Inspektion des Bootes vereinbaren, wobei letzteres zuvor von seinem gesamten Gepäck und seinen Insassen geräumt wurde.

10.2. Die Reinigungs- und Inventarzeiten sind integraler Bestandteil der vertraglich vereinbarten Mietdauer.

10.3. Jeder Verzugstag führt zu einer Entschädigung in Höhe des doppelten Tagespreises der laufenden Miete zu Lasten des Mieters, unabhängig von der Ursache der Verspätung. Schlechtes Wetter kann nicht als gültiger Grund geltend gemacht werden, der Skipper muss rechtzeitig alle Vorbereitungen treffen, um mit dieser Eventualität umzugehen.

10.4. Wenn der Mieter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, das Boot selber zurück zu seinem Bestimmungshafen zu bringen, muss er auf eigene Kosten und Risiko die Beaufsichtigung gewährleisten und es durch einen qualifizierten Beförderer zurückführen lassen, nachdem er den Vermieter darüber informiert hat. Letzterer wird dem Mieter die Kosten für die Rückführung eines Bootes zu seinem Heimathafen in Rechnung stellen. Die Vermietung endet erst nach der Rückgabe des Bootes an den Vermieter unter den oben genannten Bedingungen.

10.5. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot und seine Ausrüstung in einwandfreiem und sauberem Zustand zurückzugeben. Wenn der Rückgabezustand zufriedenstellend ist, wird die Kaution spätestens einen Monat nach dem Datum der Bootsübergabe an den Mieter zurückerstattet.

10.6. Wenn das Boot nicht in sauberem Zustand übergeben wird, wird die Reinigungsgebühr dem Mieter in Rechnung gestellt, außer, wenn eine obligatorische Reinigungsgebühr im Mietvertrag enthalten ist. Eine Reinigungskaution kann beim Mieter bei der Ankunft im Heimathafen gefordert werden. Sie wird am Tag der Ausschiffung zurückerstattet, wenn das Boot in sauberem Zustand zurückgegeben wird.

10.7. Die Kaution garantiert die Bezahlung von Ausgaben, die durch Unfallschäden entstehen, die vom oder am Boot, seiner Ausrüstung oder seinem Zubehör verursacht worden sind, vom Bruch oder Verlust von Materialien oder Ausrüstungsteilen, von schlechter Wartung des Bootes und seiner Ausrüstung oder seines Zubehörs, während der Schifffahrt, durch die Aufgabe oder die verspätete Rückkehr des Bootes.

10.8. Wenn eine Beschädigung oder ein Verlust sowohl des Bootes als auch des im Inventar aufgeführten Zubehörs festgestellt wird, ist der Mieter verpflichtet, die Erstattung oder Reparatur (in identischem Zustand) zu bezahlen. Zu diesem Zweck kann eine Abbuchung auf die Kaution erhoben werden.

10.9. Der Vermieter kann vom Mieter oder vom Skipper die Bezahlung aller Kosten verlangen, die über die Höhe der Kaution hinaus entstanden sind, wenn das Boot absichtlich beschädigt oder vernachlässigt wurde.

10.10. Wenn der Schaden oder der Verlust aus einem Schadensfall resultiert, der durch die in den vorliegenden Bedingungen vorgesehene Versicherungspolice abgedeckt ist, wird die Erstattung der Kaution bis zur Zahlung der Reparatur- und/oder Ersatzrechnungen durch die Versicherungsgesellschaft zurückgestellt. Die Erstattung erfolgt nach Abzug der Eigenbeteiligung und eventueller Nebenkosten, die durch den Vorfall entstanden sein könnten (Telegramm-, Telefon-, Reise-, Melde-, Bewachungskosten etc.) nach Vorlage von Belegen.

10.11. Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die die Besitztümern des Mieters in irgendeiner Weise ereilen.


Artikel 11: Stornierung durch den Vermieter

11.1. In Fällen, in denen der Vermieter aufgrund einer Havarie, die während eines vorherigen Mietverhältnisses aufgetreten ist, oder eines Hindernisses, das sich seiner Kontrolle entzieht, zum vereinbarten Zeitpunkt nicht die Nutzung des reservierten Bootes gewähren kann, hat er die Möglichkeit, dem Mieter entweder ein anderes Boot mit ausreichender Kapazität zur Verfügung zu stellen, um die Besatzung des Mieters unterzubringen und vom selben oder einem benachbarten Hafen aus zu starten; die vom Mieter gezahlten Beträge zurückzuerstatten oder den Mieter in ein Hotel oder eine Wohnung umzuquartieren.

Diese Rückerstattung ist proportional zur Anzahl der Tage des Nutzungsausfalls. Stellt der Vermieter ein anderes Boot zur Verfügung, muss dessen Mietpreis gleich oder höher sein; andernfalls erstattet der Vermieter die Preisdifferenz (Listenpreis mit eventuellem Rabatt zum Zeitpunkt der Buchung).

Der Vermieter kann ebenfalls, nach Absprache mit dem Kunden, ein kleineres Boot zur Verfügung stellen und einen Teil der Miete, im Verhältnis zum Mietwert des Bootes, zurückerstatten.

11.2.  Im Falle der Kündigung des Vertrags aufgrund einer dem Vermieter anzulastenden Ursache vor Wirksamwerden des Mietverhältnisses werden die bereits gezahlten Beträge dem Mieter zurückerstattet.


Artikel 12: Stornierung durch den Mieter bzw. auf Veranlassung des Mieters

12.1. Der Zeitraum, für den dieser Vertrag abgeschlossen wurde, darf nur mit Zustimmung des Vermieters, im Rahmen seiner Möglichkeiten und gemäß den im Artikel 12.2.iv festgelegten Bestimmungen geändert werden.

12.2. Die Nichteinhaltung von Zahlungsfristen, die Nichteinhaltung der im Rahmen dieser allgemeinen Mietbedingungen eingegangenen Verpflichtungen oder die Vertragsverletzung aus welchem Grund auch immer durch den Mieter führen zur Kündigung des Vertrages.

Die Anzahlungen und der Restbetrag verbleiben wie folgt bei FILOVENT:

i. • Im Falle einer Stornierung auf Veranlassung des Mieters, die mehr als 60 Tage vor dem Abreisedatum erfolgt:

1) die Buchungsanzahlung, 40 % oder 50 % des Mietpreises einschließlich aller möglichen Extras, die bei der Buchung zu zahlen sind (konsultieren Sie den unterzeichneten Mietvertrag), verbleiben bei FILOVENT oder werden FILOVENT geschuldet, sollte die Zahlung noch nicht beglichen worden sein.

2) i. • Die Besoldung aller möglichen Mitglieder des Bordpersonals (Skipper, Hostess, Koch etc.), welche am Tag der Einschiffung zu bezahlen sind, ist fällig, falls diese nicht bereits mit der im Mietvertrag vorgesehenen ersten Buchungsanzahlung beglichen wurde.

ii. • Im Falle einer Stornierung auf Veranlassung des Mieters, die weniger als 60 Tage vor dem Abreisedatum erfolgt: 100 % des Mietpreises, der Extras und die Besoldung aller möglichen Mitglieder des Bordpersonals (Skipper, Hostess, Koch etc.), welcher an FILOVENT oder am Tag der Einschiffung zu zahlen ist, verbleiben bei FILOVENT oder werden FILOVENT geschuldet, sollte die Zahlung noch nicht beglichen worden sein.

iii. • Besondere Stornierungsbedingungen für „Flottillen“ und „langfristige Reservierungen“. Abweichend von den Artikeln 12.2.i und 12.2.ii gilt jede Buchung von Flottillen (mehr als 3 Boote, die gemeinsam navigieren) oder jede längerfristige Vermietung (mehr als 4 Wochen) als verbindliche, nicht stornierbare Buchung (100 % des Mietpreises unabhängig vom Rücktrittsdatum).

iv. • Für jede Buchungsänderung, die der Kunde nach der Registrierung der Buchung wünscht, wie z.B. eine Änderung der Reisedaten, des An- oder Abreisehafens, ein Bootswechsel oder eine Änderung des Vertragsnamens, wird eine Bearbeitungsgebühr von 90 € sowie alle zusätzlichen Kosten, die durch diese Änderung entstehen, berechnet. Für das Hinzufügen oder Löschen zahlungspflichtiger Zusatzleistungen wird ein Zuschlag von 50 € erhoben.

v. • Änderungen können vom Kunden per E-Mail oder vom Kunden telefonisch mitgeteilt werden, werden aber immer von Filovent per E-Mail bestätigt. Änderungen ohne schriftliche Bestätigung von Filovent können als ungültig angesehen werden. Sie sollten im Buchungsformular nachsehen, ob die Änderungen berücksichtigt wurden.

vi. • Darüber hinaus ist jede Vertragsänderung, die zu einer Erhöhung der Gesamtkosten der Buchung führt, mit einer sofortiger Zahlung verbunden. Die Änderung wird erst wirksam, wenn die zusätzliche Zahlung eingegangen ist.

vii. • Die in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bearbeitungsgebühren sowie die Versicherungsprämien sind im Falle einer Stornierung unabhängig vom Datum der Stornierung in vollem Umfang Filovent zuzurechnen.

12.3. Solange das Boot unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen bereitgestellt wird, ist der Mietpreis fällig, unabhängig davon, ob der Mieter das Boot während der Mietzeit genutzt hat oder nicht, unabhängig von den Gründen dieser Vakanz.

12.4. Um die in Artikel 12.2 genannten Risiken abzudecken, kann der Mieter zu seinen Gunsten und auf seine Kosten eine Rücktrittsversicherung abschließen. Der Mieter kann diese Versicherung während der Validierung seiner Buchung oder von seinem Kundenzugang auf der Website www.filovent.com aus hinzubuchen. Dieser Link wurde dem Kunden per E-Mail im Rahmen der Validierung seines Mietvertrags zugesandt. Die Rücktrittsversicherung greift jedoch nicht bei Personen, die nicht auf der Crewliste stehen.

12.5. Die Buchungsstornierung durch den Kunden muss per E-Mail an FILOVENT (info@filovent.com), direkt über den Kundenzugang, über die Seite “Meine bestätigten Buchungen”, Rubrik “Stornierung”, erfolgen. Die Stornierung ist erst dann wirksam, wenn der Kunde eine Empfangsbestätigung per E-Mail erhalten hat. Als Datum für die Berechnung der Stornierungs- oder Änderungsgebühren gilt das Datum, an dem Filovent über die Entscheidung des Kunden, die Reservierung zu stornieren, informiert wird. Jede Stornierung ist endgültig.

12.6.  Jede Zahlung, die unvollständig, unwirksam, unregelmäßig oder aus jeglichem Grund betrügerisch ist, und nicht Filovent zuzurechnen ist (verspätete Post, Überschreitung des Kreditkartenlimits, abgelehnte Überweisung etc.), führt zu einer Stornierung der Bestellung auf Kosten des Kunden gemäß den im Artikel 6.9 festgelegten Bedingungen, unter Ausschluss von zivilen oder strafrechtlichen Maßnahmen.

12.7. Die Stornierung des Transportmittels, das Sie für die Fahrt zum Abholort vorgesehen hatten, kann in keiner Weise gegenüber Filovent geltend gemacht werden, um eine Stornierung Ihrer Reservierung, einen Gutschein, eine Verschiebung oder erst recht eine Erstattung zu verlangen. Sie sind allein für die Organisation des Transports zu dem Ort verantwortlich, an dem Sie das Boot abholen. Höhere Gewalt kann nicht als solche geltend gemacht werden, solange es rechtlich zulässig und möglich ist, zum Abholort zu reisen.


Artikel 13: Bootsversicherung und Selbstbeteiligung

13.1. Der Vermieter schließt eine Vollkaskoversicherung aller Risiken ab, die den Mieter absichert gegen:

i. • Schäden am Bootsrumpf, an Zubehör und Nebenteilen, Teil- oder Gesamtdiebstahl, Schäden am Hauptmotor (außer Außenborder und Beiboot).

ii. • Ansprüche Dritter aufgrund von Sachschäden und Körperverletzung (zivilrechtliche Haftung).

Der Mieter bleibt jedoch bis zur Höhe der Eigenbeteiligung und/oder der Kaution sein eigener Versicherer.

13.2. Im Allgemeinen vom Versicherungsvertrag des Bootes ausgeschlossen sind:

i. • Unfälle, Schäden und Verluste aller Art, die sowohl die Personen auf dem gemieteten Boot (der Mieter, seine Gäste, seine Crew) als auch ihr Eigentum betreffen.

ii. • Geldbußen und strafrechtliche Sanktionen, die entstanden sind, während sich das Boot in der Obhut des Mieters befand.

iii. • Schäden, Verluste, Inanspruchnahme Dritter und Aufwendungen, die durch vorsätzliches oder unverantwortliches Fehlverhalten entstehen, Abschleppkosten aufgrund eines Navigationsfehlers, vorsätzliche Verletzung von Sicherheits- oder Schifffahrtsregeln, Verletzung von Haltestellen oder Beschränkungen, Abschleppen, Taten jedes Besatzungsmitglieds an Land, die kriminelle Verwendung des Bootes, seiner Ausrüstung oder des Zubehörs, Fahren im betrunkenen Zustand, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Substanzen, selbst Medikamente, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinflussen, die Verwendung des Bootes zu anderen Zwecken als dem persönlichen Vergnügungsziel, das Überschreiten der vom Mieter genehmigten Anzahl von Fahrgästen, die Navigation außerhalb genehmigter Gebiete, das Navigieren in der Nacht für bestimmte Bestimmungsorte, falsche Erklärungen sowie böswillige Handlungen unter Mitschuld jeglicher Person an Bord.

13.3. Individuelle Versicherungen können vom Mieter selbst und von den Personen auf dem gemieteten Boot abgeschlossen werden, um die verschiedenen Risiken abzudecken, auf die im vorhergehenden Absatz Bezug genommen wird. FILOVENT empfiehlt dem Kunden, solche Versicherungspolicen abzuschließen.

13.4. Eine Rücktrittsversicherung und/oder eine Kautionsversicherung können vom Vermieter angeboten werden. Hat der Mieter zum Zeitpunkt der Buchung eine oder beide dieser Versicherungen abgeschlossen, kann er keine Rückerstattung verlangen, auch wenn er behauptet, eine für ihn günstigere Versicherung abgeschlossen zu haben oder abschließen zu wollen.



Artikel 14: Persönliche Informationen

14.1. Die gesammelten Informationen dienen der Verarbeitung Ihrer Bestellung durch die Dienste von FILOVENT. Wir verweisen Sie auf den Artikel "Datenschutzbestimmungen" am Ende dieser Geschäftsbedingungen, um die Modalitäten zur Datenerfassung und -verarbeitung sowie Ihre Rechte diesbezüglich zu kennen.


Artikel 15: Kommentare auf der Internetseite von FILOVENT

Wenn Sie möchten, können Sie auf der Website von FILOVENT einen Kommentar hinterlassen, um Ihre Erfahrungen zu schildern.

Der Kunde wird darüber informiert, dass die hinterlassenen Kommentare von der Gesellschaft AVIS VERIFIES verwaltet werden, deren beigefügte allgemeine Bedingungen insbesondere die Kontroll- und Verarbeitungsbedingungen der veröffentlichten Meinungen darlegen.


Artikel 16: Besondere Anforderungen

Im Falle besonderer Anforderungen (einschließlich Ateminsuffizienz, Allergien, Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, die einen Stock oder ausgebaute Laufbrücke erfordern) ist es Aufgabe des Fahrgastes, die Firma FILOVENT und den Vermieter vor Abschluss der Reservierung per E-Mail darüber zu informieren, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Erbringung der angeforderten Dienstleistungen entsprechend den Strukturen, Ausrüstungen und Dienstleistungen an Bord getroffen werden können.

An Bord Ihres Bootes ist die die Batterie des Bootes die einzige Energiequelle (außer bei Spitzenmodellen mit Generator). Wenn Sie einen elektrischen Konverter verwenden, können Sie die von der Batterie bereitgestellte Energie von 12 Volt auf 220 Volt umwandeln, für die Verwendung von einfachen Geräten wie Telefon oder Tablett.

Wenn Sie planen, ein Gerät mit einer Spannung von 220 V oder mehr mitzuführen (z.B. einen Haartrockner oder medizinische Apparatur), ist es notwendig, bei jedem Gebrauch an einer Dockingstation anzuhalten und ein Verlängerungskabel für jedes dieser Geräte zur Hand zu haben. Achtung, in einigen Häfen wird Ihnen pro Übernachtung der Stromverbrauch berechnet (die Preise variieren je nach Stadt). Je nach Region ist nicht immer die notwendige Stromspannung für den Betrieb eines Elektrogerätes vorhanden.

Für den Fall besonderer Anforderungen In müssen Sie die vorherige Zustimmung des Vermieters schriftlich (per E-Mail) einholen.

Für Lebaot: Aus Sicherheitsgründen sind Sauerstoffflaschen und Sauerstoffkonzentratoren an Bord nicht erlaubt. Wenn die Notwendigkeit von Sauerstoffflaschen und Sauerstoffkonzentratoren dem Personal von Le Boat zum Zeitpunkt der Buchung nicht mitgeteilt wird, stellt dies einen Verstoß gegen diese Buchungsbedingungen dar und führt dazu, dass die darauf angewiesenen Personen vom Charter ausgeschlossen werden; in diesem Fall werden keine Gelder zurückerstattet

Wie Le Boat verweigern auch einige Vermieter Personen, die Sauerstoffflaschen benötigen, die Einschiffung. Wenn der Kunde oder eines seiner Besatzungsmitglieder eine oder mehrere Sauerstoffflaschen für die Navigation mitbringen muss, muss er den Bootsvermieter und seinen FILOVENT-Berater vor Abschluss der Buchung darüber informieren.


Artikel 17: Höhere Gewalt

Wir sind nicht verantwortlich für die Nichterfüllung einer Verpflichtung eines Auftrags, wenn diese Nichterfüllung aus einem Fall höherer Gewalt resultiert; das heißt im Zusammenhang mit unvorhersehbaren und unüberwindbaren Ereignissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und die Erfüllung der Verpflichtungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen unmöglich macht.

Sofern in den Kommentaren zu Ihrem Buchungsbeleg nichts anderes angegeben ist, stellt der Vermieter im Falle einer Sperrung, einer Grenzschließung oder eines Fahrverbots, das Ihre Anmietung offiziell verhindert, einen Gutschein aus, der innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem ursprünglichen Abreisedatum auf seiner Flotte eingelöst werden kann und nicht erstattungsfähig ist. Bitte beachten Sie, dass die Stornierung eines Tickets durch eine Transportgesellschaft (Flugzeug, Zug oder Fähre) kein Grund für die Ausstellung eines Gutscheins und erst recht nicht für eine Rückerstattung ist, solange es rechtlich möglich ist, an den Ort des Geschehens zu reisen.


Artikel 18: Vorherige Beschwerde und Mediation

Der Mieter muss jegliche Reklamation in Bezug auf die Erfüllung oder Auslegung der vorliegenden AGB, oder andere damit zusammenhängende Vertragsdokumente, auf elektronischem Wege an die Verkaufsabteilung senden: info@filovent.com.

Gemäß Artikel L. 152-1 des Verbrauchergesetzbuchs hat der Mieter die Möglichkeit, bei Nichterfüllung seiner Reklamationsanfrage, den CNPM-Vermittlungsdienst, dem FILOVENT unterliegt, kostenlos in Anspruch zu nehmen:


Per E-Mail: www.cnpm-mediation-consommation.eu/

Oder per Post:

CNPM

27, avenue de la libération

42400 Saint Chamond

FRANCE


Auf den CNPM-Formularen lautet unsere Kontakt-E-Mail-Adresse: info@filovent.com

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Nutzung der Konsumentenvermittlung nur möglich ist, wenn:

Sie unseren Kundenservice vor weniger als einem Jahr per schriftlicher Reklamation verständigt haben;

Ihr Rechtsstreit noch nicht geprüft wurde oder noch nicht von einem anderen Mediator oder Gericht geprüft wird;

Sie kein Fachmann sind;


Artikel 19: Zuständige Gerichtsbarkeit

In Ermangelung einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen den Parteien und im Falle des Scheiterns einer eventuellen Mediation, wird jeder Streitfall, der in die Durchführung der vorliegenden AGB oder eines anderen Vertragsdokuments eingreift, entweder vor die Gerichtsbarkeit des Ortes gebracht, an dem die Firma FILOVENT ihren Sitz hat, oder vor die Gerichtsbarkeit des Ortes, an dem der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Eintritts des Schadensfalles gewohnt hat.

Welche Möglichkeiten gibt es, mit Filovent ein Boot zu mieten oder eine Kreuzfahrt zu machen?

Variante Boot Mieten

  • 1
    Charter ohne Skipper
    Sie verfügen über die erforderlichen Fähigkeiten, um zu segeln und ein Boot zu skippern.
  • 2
    Charter mit Skipper oder Hostess
    Sie müssen keine besonderen Kenntnisse haben, aber Sie sind der Mieter und Verantwortliche für das Boot.
  • 3
    Mieten eines Hausbootes
    Jeder kann ein Hausboot mieten, Sie müssen nur über 18 Jahre alt sein. Sie brauchen keinen Führerschein oder besondere Fähigkeiten.

Variante Kreuzfahrt

  • 1
    Die Kreuzfahrt mit Crew: die Luxusversion der Kreuzfahrt
    Sie gehen an Bord eines sogenannten Passagierschiffs, d. h. Sie befinden sich wie auf einem Luxusdampfer: Die Besatzung kümmert sich um Sie.
  • 2
    Die Kabinen-Kreuzfahrt
    Sie buchen eine Kabine an Bord eines überschaubaren, hochwertigen Schiffes, das Sie mit anderen Reisenden und einer professionellen Crew teilen, die für die Navigation, das Kochen und den Hotelservice an Bord verantwortlich ist.
  • 3
    LaLaBoat
    Dies ist ein neues Konzept für eine Kreuzfahrt mit 140 Personen, die auf etwa 14 Segelboote verteilt sind. Es geht um Segeln, Musik, Sport, freie Aktivitäten und exklusive Abende!
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