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Welche Dokumente sollten Sie vor Ihrer Bootsreise vorbereiten?

Aktualisiert am: 04/06/2026

Das Wesentliche

Vor einem Bootscharter oder einer Kreuzfahrt sind drei Arten von Dokumenten vorzubereiten: Ihre Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass, außerhalb der EU oft mit einer Gültigkeit von mehr als 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus), die Führerscheine und Funkzeugnisse (Sportbootführerschein und je nach Revier ein Funkzeugnis wie SRC) sowie die Unterlagen Ihres Filovent-Dossiers (Voucher und Crew-Liste).

Welche Dokumente genau nötig sind, hängt vom Reiseziel, vom Bootstyp und von der Charterform (mit oder ohne Skipper) ab. Die nautischen Dokumente betreffen nur den Charter ohne Skipper: Bei einem Segelboot mit Skipper oder einer Yacht mit Besatzung ist kein Führerschein erforderlich. Im Zweifelsfall nennt Ihnen Ihr Filovent-Berater die genaue Liste für Ihr Dossier. Bereiten Sie Ihre Unterlagen bereits bei der Buchung vor, nicht erst am Vorabend der Abreise.

Welche Dokumente sind vor der Abreise vorzubereiten?

Die nötigen Unterlagen lassen sich in drei Kategorien einteilen: Ihre Ausweisdokumente, die nautischen Dokumente (nur beim Charter ohne Skipper) und die Unterlagen zu Ihrer Buchung. Welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt von Ihrem Reiseziel, vom Boot und von der gewählten Charterform ab; Ihr Berater bestätigt Ihnen die genaue Liste. Wichtig ist, alles bereits bei der Buchung vorzubereiten, damit genug Zeit bleibt, ein Ausweisdokument zu erneuern oder einen Führerschein wiederzufinden.

Die Dokumente im Überblick nach Art

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten verlangten Dokumente zusammen und zeigt, welche immer nötig sind und welche vom Reiseziel oder von der Charterform abhängen.

DokumentFür wen / wannZu beachten
Personalausweis oder ReisepassAlle Mitreisenden, alle CharterformenAußerhalb der EU oft Reisepass mit über 6 Monaten Gültigkeit nach Rückreise verlangt
SportbootführerscheinDer Skipper, beim Charter ohne SkipperVorder- und Rückseite einreichen; im Ausland teils ICC empfohlen
Funkzeugnis (SRC/UBI)Der Skipper, je nach RevierJe nach Fahrtgebiet und Land (in Kroatien häufig verlangt)
Nautischer LebenslaufDer Skipper, beim Charter ohne SkipperFasst Ihre Erfahrung zusammen; von manchen Basen verlangt
Crew-ListeAlle Charterformen, vor der AbreisePflicht; online vor dem Einschiffen auszufüllen
Voucher (Buchungsbeleg)Alle Charterformen, vor der AbreiseAn der Basis vorzulegen; wird vor dem Charter übermittelt
Visum oder Einreisegenehmigung (ESTA usw.)Je nach Reiseziel oder TransitESTA bei Transit über die USA verpflichtend

Kurz gesagt: Ein gültiges Ausweisdokument und die Unterlagen Ihres Dossiers (Voucher, Crew-Liste) werden in jedem Fall verlangt, während Führerschein und Funkzeugnis nur den Charter ohne Skipper betreffen. Das ist der Punkt, den Sie zuerst mit Ihrem Berater klären sollten.

Die Ausweisdokumente

Jeder Mitreisende muss ein gültiges Ausweisdokument mitführen. Für eine Kreuzfahrt innerhalb der Europäischen Union genügt meist der Personalausweis; für ein Reiseziel außerhalb der EU (Seychellen, Karibik, Ägypten, Polynesien …) ist ein Reisepass erforderlich, und viele Länder verlangen, dass er noch mehr als 6 Monate über Ihr Rückreisedatum hinaus gültig ist. Prüfen Sie das Ablaufdatum rechtzeitig: Das ist einer der Punkte, die wenige Tage vor der Abreise am häufigsten zu Problemen führen. Je nach Staatsangehörigkeit und Reiseziel kann ein Visum oder eine elektronische Einreisegenehmigung nötig sein; informieren Sie sich bei den konsularischen Behörden des betreffenden Landes.

Die nautischen Dokumente (Charter ohne Skipper)

Um ein Segelboot ohne Skipper zu chartern, müssen Sie einen gültigen Sportbootführerschein und je nach Revier ein Funkzeugnis (SRC) vorlegen; beim Charter mit Skipper ist kein nautisches Dokument erforderlich. Diese Dokumente betreffen also nur den Charter ohne Skipper, bei dem Sie das Boot selbst führen. Für ein Segelboot, einen Katamaran oder ein Motorboot ist in der Regel ein Sportbootführerschein erforderlich, und je nach Fahrtgebiet kann zusätzlich ein Funkzeugnis (SRC bzw. UBI für Binnengewässer) verlangt werden. Der Vermieter bittet Sie häufig, Ihren Führerschein vor der Abreise beidseitig (Vorder- und Rückseite) zu übermitteln, manchmal zusammen mit einem nautischen Lebenslauf, der Ihre Erfahrung zusammenfasst. Wenn Sie ein Boot buchen, es aber Ihr Partner oder ein Freund steuern wird, zählen dessen nautische Dokumente (Führerschein und nautischer Lebenslauf): Teilen Sie das Ihrem Berater mit, da der nautische Lebenslauf dem Kundenbereich der jeweiligen Person zugeordnet ist.

Der entscheidende Punkt im Ausland ist die Anerkennung des Führerscheins. Manche Basen verlangen ein international breiter anerkanntes Dokument wie den ICC (International Certificate of Competence). Der deutsche Sportbootführerschein See wird vielerorts akzeptiert, doch die Anforderungen hängen von Basis, Boot und Revier ab. Lassen Sie sich vor einem Charter im Ausland von Ihrem Berater bestätigen, dass Ihr Schein für das geplante Boot und Revier anerkannt ist.

Umgekehrt erfordern ein Charter mit Skipper, eine Yacht mit Besatzung oder eine Kabinenkreuzfahrt keinen Führerschein: Die Qualifikation liegt bei der Fachkraft an Bord. Auch manche Hausboote lassen sich ohne Führerschein mieten, mit einer kurzen Einweisung vor Ort.

Das Funkzeugnis (SRC): Wann ist es Pflicht?

Um in Kroatien ein Boot ohne Skipper zu chartern, benötigen Sie einen Sportbootführerschein und ein gültiges Seefunkzeugnis. Das Funkzeugnis (in Deutschland meist das SRC – Short Range Certificate) berechtigt zur Nutzung des UKW-Seefunks an Bord. Es wird in vielen Revieren verlangt, und in Kroatien nahezu durchgängig: Die Basen verlangen dort fast immer ein Seefunkzeugnis zusätzlich zum Führerschein. Wenn Sie einen Bootscharter in Kroatien planen, klären Sie diesen Punkt frühzeitig.

Wichtig: Ein ICC oder ein nationaler Schein ersetzt nicht automatisch das Seefunkzeugnis. Mehrere Kunden mit Führerschein und internationalem Zertifikat wurde die Übernahme verweigert, weil das anerkannte Seefunkzeugnis fehlte. Gleichwertigkeiten zwischen Ländern sind aufwendig zu erhalten, und manche Behörden verlangen eine erneute Prüfung. Falls Ihr Reiseziel es erfordern kann, planen Sie mehrere Wochen Vorlauf ein und lassen Sie sich von Ihrem Berater das genaue von der Basis erwartete Dokument bestätigen.

Kabinenkreuzfahrt: die Passagierdaten vor der Abreise (APIS)

Für eine Flusskreuzfahrt oder eine Kabinenkreuzfahrt auf dem Meer erhebt die Reederei mehrere Wochen vor der Abreise die Ausweisdaten jedes Passagiers: Pass- oder Personalausweisnummer, Gültigkeitsdaten, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum. Diese Angaben, teils als APIS bezeichnet, werden in der Regel über ein eigenes Formular der Reederei erfasst.

Dieser Punkt ist Voraussetzung für das Einschiffen: Ohne diese Angaben lassen sich die Übernahme und teils die zugehörigen Flüge nicht bestätigen. Ihr Filovent-Berater vermittelt zwischen Ihnen und der Reederei, doch die korrekten Daten müssen Sie fristgerecht liefern. Halten Sie die Reisepässe aller Passagiere bereit, sobald Sie das Formular erhalten, und prüfen Sie, dass die Namen mit den Ausweisdokumenten übereinstimmen.

Die Unterlagen zu Ihrer Buchung

Nach Ihrer Buchung übermittelt Ihnen Filovent die Unterlagen Ihres Dossiers, die Sie für den Tag des Einschiffens aufbewahren. Die wichtigste ist der Voucher (Buchungsbeleg): Er fasst Ihren Charter zusammen und wird bei der Ankunft an der Basis verlangt. Außerdem müssen Sie die Crew-Liste ausfüllen, die alle Personen an Bord mit ihren Ausweisdaten erfasst.

Die Crew-Liste ist Pflicht und ist häufig Voraussetzung für die Bootsübernahme. Sie können sie im Voraus vorbereiten, sollten aber nicht bis zum Abreisetag warten: Eine unvollständige Liste kann das Einschiffen verzögern. Sie wird online über Ihren Kundenbereich ausgefüllt, da sie vor Ihrer Ankunft an die Basis übermittelt werden muss. Falls Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, kann Ihr Filovent-Berater sie für Sie hochladen: Wenden Sie sich an ihn, statt die Angaben erst im letzten Moment an der Basis zu übergeben. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise der Namen und die Übereinstimmung mit den Ausweisdokumenten.

Dokumente, die vom Reiseziel abhängen

Über die Grunddokumente hinaus verlangen manche Reiseziele besondere Formalitäten. Wenn Ihr Flug über die USA führt, ist eine ESTA-Genehmigung verpflichtend, auch bei einem reinen Zwischenstopp. Für eine Kreuzfahrt auf dem Mekong (Vietnam, Kambodscha) ist ein Visum unerlässlich: Ohne Visum können die Passagiere den Flug nicht antreten. Vietnam bietet ein E-Visum online an: Rechnen Sie je nach Zeitraum mit einigen Tagen bis zu 2 Wochen; auch Kambodscha und Ägypten bieten je nach Fall E-Visa oder Visa bei der Einreise an.

Andere Länder verlangen einen Impfnachweis oder Einreisegebühren. Für ferne Kreuzfahrten halten Sie außerdem eine Kopie Ihrer Versicherung und die wichtigsten Kontaktdaten bereit. Entscheidend ist der Vorlauf: Beginnen Sie Ihre Visumformalitäten 2 bis 3 Wochen vor der Abreise, in der Hochsaison eher früher. Da sich Einreisebestimmungen ändern können, prüfen Sie stets die aktuellen Anforderungen bei den Behörden des Ziellandes, bevor Sie abreisen.

In welcher Form übermitteln Sie Ihre Dokumente?

Die meisten Dokumente werden im Voraus digital übermittelt, über Ihren Kundenbereich oder per E-Mail an Ihren Berater. Führerschein und Ausweisdokument sind in der Regel eingescannt oder abfotografiert, beidseitig und in lesbarer Qualität einzureichen. Nehmen Sie am Abreisetag dennoch die Originale mit: Die Basis kann sie beim Check-in prüfen wollen. Bewahren Sie zudem eine Kopie (auf Papier oder auf dem Handy) Ihres gesamten Dossiers auf, falls etwas verloren geht.

Vor der Abreise bereitlegen: ein gültiges Ausweisdokument für jeden Passagier (außerhalb der EU ein über 6 Monate gültiger Reisepass), den Sportbootführerschein beidseitig und das Seefunkzeugnis (SRC), falls Sie ohne Skipper fahren, Ihren Voucher und Ihre ausgefüllte Crew-Liste sowie etwaige Formalitäten des Landes (Visum, ESTA).

Tipps, um nichts zu vergessen

Damit nichts vergessen wird, genügen drei Reflexe: Prüfen Sie das Ablaufdatum jedes Ausweisdokuments, sammeln Sie die nautischen Dokumente des Skippers an einem Ort und füllen Sie die Crew-Liste ohne Verzögerung aus. Bewahren Sie eine digitale Kopie Ihres gesamten Dossiers auf dem Handy und idealerweise eine Kopie auf Papier auf. Und wenn Sie bei einem bestimmten Dokument für Ihr Reiseziel unsicher sind, wenden Sie sich an Ihren Berater: Es ist besser, einige Wochen vorher zu fragen, als an der Basis ein fehlendes Dokument festzustellen.

Häufige Fragen zu den vorzubereitenden Dokumenten

Welche Dokumente sind vor einem Bootscharter vorzubereiten?

Bereiten Sie drei Arten von Dokumenten vor: ein gültiges Ausweisdokument für jeden Passagier (Personalausweis in der EU, Reisepass außerhalb der EU), die nautischen Dokumente beim Charter ohne Skipper (Sportbootführerschein, je nach Revier ein Funkzeugnis) sowie die Unterlagen Ihres Dossiers (Voucher und Crew-Liste). Welche Liste genau gilt, hängt vom Reiseziel und von der Charterform ab; Ihr Berater bestätigt sie Ihnen.

Ist ein Führerschein für den Charter Pflicht?

Ein Führerschein ist nur beim Charter ohne Skipper Pflicht, bei dem Sie selbst steuern. Ein Charter mit Skipper, eine Yacht mit Besatzung oder eine Kabinenkreuzfahrt erfordern keinen Führerschein. Auch manche Hausboote lassen sich ohne Führerschein mieten. Für ein Segelboot oder Motorboot ohne Skipper ist in der Regel ein Sportbootführerschein erforderlich, teils ergänzt durch ein Funkzeugnis.

Braucht der Reisepass mehr als 6 Monate Gültigkeit?

Viele Reiseziele außerhalb der Europäischen Union verlangen einen Reisepass, der noch mehr als 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Innerhalb der EU genügt meist ein gültiger Personalausweis. Prüfen Sie das Ablaufdatum bereits bei der Buchung und informieren Sie sich im Zweifel bei den Behörden des Ziellandes.

Mein Personalausweis wird gerade erneuert – was tun?

Informieren Sie Ihren Berater und übermitteln Sie zunächst die Bestätigung des Antrags, danach das neue Dokument, sobald Sie es erhalten. Beantragen Sie die Erneuerung so früh wie möglich, da die Bearbeitung in der Hochsaison länger dauern kann. Je nach Reiseziel reicht eine bloße Antragsbestätigung zum Reisen nicht aus: Prüfen Sie die Anforderungen des Landes vor der Abreise.

Braucht man ein Ausweisdokument auch für ein Hausboot ohne Führerschein?

Ja. Ein gültiges Ausweisdokument wird in jedem Fall verlangt, auch für die Miete eines Hausboots ohne Führerschein. Die Identität jedes Passagiers wird für die Crew-Liste und den Chartervertrag benötigt, unabhängig davon, ob zum Fahren ein Führerschein nötig ist oder nicht.

Was ist die Crew-Liste und wann fülle ich sie aus?

Die Crew-Liste erfasst alle Personen an Bord mit ihren Ausweisdaten. Sie ist Pflicht und häufig Voraussetzung für die Bootsübernahme. Sie können sie bereits bei der Buchung ausfüllen; warten Sie nicht bis zum Abreisetag, da eine unvollständige Liste das Einschiffen verzögern kann.

Muss mein Führerschein für einen Charter im Ausland übersetzt werden?

Je nach Land und Vermieter wird für einen Charter im Ausland mitunter eine Übersetzung verlangt; häufiger ist jedoch ein international anerkanntes Dokument gefragt. Der Führerschein ist zudem oft beidseitig einzureichen. Fragen Sie Ihren Berater rechtzeitig, ob für Ihr Reiseziel eine Übersetzung oder ein ICC nötig ist.

Wird mein deutscher Sportbootführerschein überall im Ausland anerkannt?

Nicht immer. Manche Basen verlangen ein international breiter anerkanntes Dokument wie den ICC (International Certificate of Competence). Die Anerkennung hängt von Basis, Boot und Revier ab. Lassen Sie sich vor einem Charter im Ausland von Ihrem Berater bestätigen, dass Ihr Schein für die geplante Fahrt anerkannt ist.

Ist ein Funkzeugnis für einen Charter in Kroatien Pflicht?

In Kroatien verlangen die Basen fast immer ein Seefunkzeugnis (z. B. SRC) zusätzlich zum Führerschein. Ein ICC oder ein nationaler Schein ersetzt es in der Regel nicht, und Gleichwertigkeiten sind aufwendig zu erhalten. Wenn Sie in Kroatien ohne Skipper chartern, klären Sie diesen Punkt frühzeitig und planen Sie mehrere Wochen Vorlauf ein.

Was ist der Unterschied zwischen SRC und UKW-Seefunk?

Das SRC (Short Range Certificate) ist das amtliche Zeugnis, das eine Person zur Nutzung einer UKW-Seefunkanlage an Bord berechtigt. Der UKW-Seefunk bezeichnet die Funkanlage selbst. Wenn eine Basis „das Funkzeugnis“ verlangt, ist also das SRC gemeint: Verlangt wird das Zeugnis, nicht das Gerät.

Wie verwende ich einen nautischen Lebenslauf von einem Konto im anderen?

Der nautische Lebenslauf ist dem Kundenbereich der Person zugeordnet, die ihn ausgefüllt hat. Maßgeblich ist der des tatsächlichen Skippers: Wenn der Skipper Ihrer Crew seinen nautischen Lebenslauf bereits in seinem eigenen Konto hinterlegt hat, weisen Sie Ihren Berater darauf hin, damit er dem richtigen Dossier zugeordnet wird, statt ihn neu zu erfassen.

Welche Dokumente braucht man für einen Charter in der Karibik?

Für einen Charter in der Karibik halten Sie einen gültigen Reisepass bereit (oft über 6 Monate über die Rückreise hinaus), Ihren Sportbootführerschein und je nach Basis ein Funkzeugnis, falls Sie ohne Skipper chartern, sowie Voucher und Crew-Liste. Führt Ihr Flug über die USA, ist eine ESTA verpflichtend. Prüfen Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Insel vor der Abreise.

Was ist ein Voucher (Buchungsbeleg)?

Der Voucher (Buchungsbeleg) fasst Ihren Charter zusammen. Sie legen ihn bei der Ankunft an der Basis vor. Er wird Ihnen vor der Abreise übermittelt, in der Regel über Ihren Kundenbereich oder per E-Mail. Bewahren Sie zusätzlich zum Original eine Kopie auf dem Handy auf.

Brauche ich ein ESTA oder ein Visum?

Das hängt von Ihrem Reiseziel und Ihrer Reiseroute ab. Eine ESTA-Genehmigung ist verpflichtend, wenn Ihr Flug über die USA führt, auch bei einem Zwischenstopp. Andere Länder verlangen ein Visum. Prüfen Sie die aktuellen Einreisebestimmungen bei den konsularischen Behörden des betreffenden Landes, bevor Sie Ihre Flüge buchen.

Brauche ich einen Führerschein oder Dokumente, wenn ich mit Skipper reise?

Nein. Mit einem professionellen Skipper, einer Besatzung oder auf einer Kabinenkreuzfahrt benötigen Sie kein nautisches Dokument: Die Qualifikation liegt bei der Fachkraft an Bord. Sie müssen lediglich Ihre Ausweisdokumente, Ihren Voucher und die Crew-Liste bereithalten, wie jeder Passagier.

Was tun, wenn ich meinen Sportbootführerschein verloren habe?

Wenn Sie Ihren Sportbootführerschein verloren haben, beantragen Sie so bald wie möglich eine Zweitausfertigung, da die Bearbeitung lange dauern kann. Informieren Sie währenddessen Ihren Filovent-Berater: Je nach Reiseziel und Vermieter gibt es Lösungen, doch planen Sie besser mehrere Wochen vor der Abreise.

Wie übermittle ich meine Dokumente an Filovent?

Die meisten Dokumente werden im Voraus digital übermittelt, über Ihren Kundenbereich oder per E-Mail an Ihren Berater. Führerschein und Ausweisdokument sind in der Regel beidseitig eingescannt oder abfotografiert und in guter Qualität einzureichen. Nehmen Sie am Abreisetag die Originale mit: Die Basis kann sie beim Check-in prüfen.

Wann sollte ich meine Dokumente vorbereiten?

Bereits bei der Buchung. So bleibt am meisten Zeit, ein abgelaufenes Ausweisdokument zu erneuern, einen Führerschein wiederzufinden oder ein Visum zu beantragen. Wer bis zur letzten Minute wartet, riskiert am Abreisetag ein fehlendes Dokument, das das Einschiffen gefährden kann.

Mehr erfahren

Um Ihre Abreise entspannt vorzubereiten, lesen Sie unsere weiterführenden Seiten:

Dokumente und Formalitäten: Einzelheiten zu Führerschein, Funkzeugnis, Crew-Liste und ESTA;

Charter ohne Skipper: der nautische Lebenslauf und die erwartete Erfahrung zum Steuern;

Versicherungen und Kautionen: was Sie beim Einschiffen erwartet;

Flüge und Transfers: die Anreise zur Marina organisieren;

Meine Buchung verwalten: Ihre Dokumente im Kundenbereich wiederfinden.

Bei Fragen zu den vorzubereitenden Dokumenten wenden Sie sich an Ihren Filovent-Berater unter +49 69 1200 7085.

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