Wie ist die Vorgehensweise, wenn der Skipper krank ist?
Aktualisiert am: 27/05/2025Wenn der Skipper im Chartervertrag aufgeführt ist (und es sich nicht um einen von Ihnen selbst gebuchten freiberuflichen Skipper handelt), liegt die Verantwortung beim Vermieter. In dieser Eigenschaft verpflichtet er sich, Ihnen einen seetüchtigen Skipper zur Verfügung zu stellen: Im Falle einer Krankheit oder Verhinderung muss er diesen daher vor der Abfahrt ersetzen, um die Erbringung der Leistung zu gewährleisten. Sie müssen nichts unternehmen, der Ersatz geht zu Lasten des Vermieters.
