Darf ich nachts segeln?
Aktualisiert am: 26/05/2025Rechtlich gesehen ist das Segeln bei Nacht nicht verboten, doch die meisten Vermieter lehnen es ab, da ihre Versicherer im Falle eines nächtlichen Unfalls keinen Versicherungsschutz gewähren. Aus diesem Grund legen wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass Sie sich verpflichten müssen, nicht bei Nacht zu segeln. Tatsächlich sind die Risiken bei Nacht sowohl für die Besatzungsmitglieder als auch für das Boot erhöht. Hindernisse (Netze, unbekannte Objekte, Felsen) sind nicht sichtbar, und das Einlaufen in einen Schutzhafen oder einen Hafen ist wesentlich schwieriger.
Sollte die von Ihnen geplante Segeltour jedoch Nachtfahrten beinhalten (z. B. eine Überfahrt von der Côte d'Azur nach Korsika, eine lange Fahrt in der Karibik usw.), ist dies mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vor Ort möglich. Dazu müssen Sie uns vor Ihrer Buchung informieren und Ihren nautischen Lebenslauf in Ihrem Filovent-Bereich angeben, damit wir den Vermieter bitten können, Ihre Erfahrung zu bestätigen und seine Zustimmung zu erteilen. In der Karibik beispielsweise sind die Vermieter in der Regel bereit, dies zu akzeptieren, sofern das Auslaufen und Anlegen tagsüber erfolgt (da es in Küstennähe zahlreiche Felsen und Hindernisse gibt).
