Gibt es ein Rettungsfloß?
Aktualisiert am: 26/05/2025In Frankreich ist dies vorgeschrieben. Im Ausland hängt es vom jeweiligen Land ab. In Kroatien beispielsweise sind Rettungsflöße unterhalb einer bestimmten Größe nicht vorgeschrieben und werden in der Regel nicht bereitgestellt.
Eine kleine Besonderheit in Kroatien:
Die Kapazität der Rettungsinsel kann durchaus geringer sein als die Anzahl der zugelassenen Passagiere an Bord des Bootes, da die Kapazität des Beibootes die der Rettungsinsel ergänzt. Beispiel: Auf einem 45-Fuß-Einrumpfboot, das für 10 Personen zugelassen ist, kann eine Rettungsinsel für 8 Personen vorhanden sein, ergänzt durch ein Beiboot für 2 Personen. Dies ist in Kroatien völlig legal und vorschriftsmäßig.
Die Kapazität der Rettungsinsel kann durchaus geringer sein als die Anzahl der zugelassenen Passagiere an Bord des Bootes, da die Kapazität des Beibootes die der Rettungsinsel ergänzt. Beispiel: Auf einem 45-Fuß-Einrumpfboot, das für 10 Personen zugelassen ist, kann eine Rettungsinsel für 8 Personen vorhanden sein, ergänzt durch ein Beiboot für 2 Personen. Dies ist in Kroatien völlig legal und vorschriftsmäßig.
