Wie funktioniert die Kautionsrückkaufversicherung? Welche Ausschlüsse gibt es?
Aktualisiert am: 26/05/2025Das Prinzip
Die Kaution-Rückkaufversicherung ermöglicht es Ihnen, im Falle von Schäden am Boot im Rahmen eines navigationsbedingten Unfalls eine Entschädigung in Höhe des vom Vermieter einbehaltenen Betrags zu erhalten, abzüglich eines Selbstbehalts von 10 % des Schadens mit einem Mindestbetrag von 200 € und bis zu einer maximalen Entschädigungssumme von 5000 €.
Siehe die Zusammenfassung der Bedingungen der Kaution-Rückkaufversicherung von Gritchen. Ein Beispiel finden Sie am Ende dieses Artikels.*
Berechnung der Prämie und Kostenübernahme
5,5 % des Mietpreises (ohne Extras)
Mindestprämie: 120 €
Mindestprämie: 120 €

Wir empfehlen jedem dringend, diese Versicherung abzuschließen, denn auf dem Wasser passieren selbst den Besten Unfälle. Schließen Sie eine Versicherung ab, um sorgenfrei zu segeln.

Wenn Sie diese Versicherung nicht bereits bei der Buchung abschließen möchten, können Sie sie jederzeit bis zum Tag der Abreise über Ihren Kundenbereich nachträglich abschließen.
Ausschlüsse
Bestimmte Situationen können jedoch zum Verlust eines Teils oder der gesamten Kaution führen, ohne dass eine Entschädigung gewährt wird. Dies sind die Ausschlüsse der Kaution-Rückkaufversicherung. Hier sind die wichtigsten (diese Liste ist nicht vollständig; um alle Ausschlüsse einzusehen, lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen unter Punkt 4):
- Verluste (es sei denn, der Verlust ist die Folge eines Schadens): zum Beispiel das Fallenlassen einer Kurbel ins Wasser.
- Der Spinnaker oder Gennaker (Hochleistungssegel auf einem Segelboot, sehr empfindlich und daher niemals versichert).
- Das Beiboot und der Außenbordmotor: zum Beispiel, wenn der Außenbordmotor ins Wasser fällt oder das Beiboot beschädigt wird. Sie sind streng genommen nicht Teil des Bootes.
- Schäden an einem fremden Boot: Die Kautionübernahme deckt niemals Schäden an einem fremden Boot ab, da diese unter die Haftpflicht des gemieteten Bootes fallen und nicht unter dessen Kaskoversicherung.
Ein Hinweis: Eine verstopfte Toilette stellt keinen navigationsbedingten Schaden dar und ist daher nicht durch die Kautionrückerstattung abgedeckt. Werfen Sie niemals Papier in die Toilette!
*Beispiel 1: Sie hinterlegen vor Ort eine Kaution in Höhe von 3000 €. Nach schweren Schäden behält der Vermieter die gesamte Kaution ein. Der Versicherer erstattet Ihnen dann 3000 € abzüglich eines Selbstbehalts von 10 %, also 2700 €. Sie haben also tatsächlich nur 300 € verloren.
Beispiel 2: Sie hinterlegen vor Ort eine Kaution in Höhe von 3000 €. Nach einem kleinen Schaden behält der Vermieter 500 € ein und zahlt Ihnen die restlichen 2500 € zurück. Der Versicherer erstattet Ihnen 500 € abzüglich einer Selbstbeteiligung von 200 € (da 10 % von 500 € weniger als die Mindestselbstbeteiligung von 200 € betragen), also eine Entschädigung von 300 €. Sie haben also tatsächlich nur 200 € verloren.
Zusammenfassung der Bedingungen und IPID (FR, ES)
