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Muss ich einen Personalausweis oder einen Reisepass mitbringen, der noch mindestens 6 Monate gültig ist?

Aktualisiert am: 26/05/2025
Ja, Sie müssen je nach dem Land, in dem Sie Ihre Kreuzfahrt unternehmen, einen Personalausweis und einen Reisepass mitnehmen.

Achtung: Wenn Sie eine Kreuzfahrt von Martinique zu den Grenadinen unternehmen und die französische Staatsangehörigkeit besitzen, verlassen Sie die Hoheitsgewässer und benötigen daher einen Reisepass.

Der Kunde muss außerdem sicherstellen, dass alle Teilnehmer der Kreuzfahrt, einschließlich Kinder und sogar Babys unter zwei Jahren, im Besitz gültiger Reisedokumente sind, um in das oder die Länder einzureisen, die während der Reise durchquert oder besucht werden (Achtung: Viele Länder verlangen, dass der Reisepass noch 6 Monate nach der Reise gültig ist).

Wenn Sie Franzose sind und in ein Land der Europäischen Union reisen, haben Sie theoretisch das Recht, mit einem französischen Reisepass zu reisen, der seit weniger als 5 Jahren abgelaufen ist. Das europäische Abkommen erlaubt unter diesen Bedingungen nämlich Aufenthalte von weniger als 3 Monaten. Beachten Sie, dass die Überseegebiete (z. B. Tahiti, Saint-Martin) dieses Abkommen nicht unterzeichnet haben.

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Dylan
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