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Darf ich während einer Flusskreuzfahrt angeln?

Aktualisiert am: 26/05/2025
Ja, sofern alle Vorschriften eingehalten werden
  1. Auf einem Kanal ist das Nachtangeln in Süßgewässern verboten. Es darf eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang beginnen und bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang dauern.
  1. Mit Ausnahme des 1. Juni (dem jährlichen Tag der Fischerei) müssen Süßwasserangler im jeweiligen Angelgebiet im Besitz eines gültigen Angelscheins sein.
Sie müssen die Website „Fischereikarte“ aufrufen: www.cartedepeche.fr/. Wählen Sie dann aus der Liste der Karten die „Wochenkarte“ aus und geben Sie das Gebiet an, in dem Sie angeln möchten. Die Website bietet Ihnen an, eine Karte bei einem Verein in der Region Ihrer Wahl zu erwerben.
Der Angelschein ist das ganze Jahr über erhältlich.

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