Filovent Agentur für Bootsvermietung
Willkommen im Hilfezentrum

Was muss man über die Mehrwertsteuer bei einer Bootsvermietung wissen?

Aktualisiert am: 26/05/2025
Wer zahlt die Mehrwertsteuer?
Wie überall trägt der Verbraucher die Mehrwertsteuer, auch wenn er sie nicht direkt an den Staat abführt.

Wenn ich im Namen meines Unternehmens miete, muss ich dann keine Mehrwertsteuer zahlen?
Hier liegt ein Missverständnis vor: Sie müssen in jedem Fall die Mehrwertsteuer auf die von Ihnen erworbene Dienstleistung zahlen. Es liegt dann an Ihnen zu prüfen, ob Sie diese später bei Ihrer Mehrwertsteuererklärung abziehen können oder nicht, je nachdem, ob die Ausgabe zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben Ihres Unternehmens zählt oder nicht.

Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz?
In Frankreich beträgt die Mehrwertsteuer 20 % des Preises vor Steuern, und zwar für jede Anmietung. Bis 2020 unterlag eine Bootsvermietung nur auf die Hälfte des Preises der Mehrwertsteuer (was einer Mehrwertsteuer von 10 % entsprach), aber diese „goldenen Zeiten“ sind vorbei! Nun gilt für alle ein Satz von 20 %. Im Übrigen beträgt der Mehrwertsteuersatz für Bootsvermietungen in Italien 22 %, in Spanien 21 %, in Griechenland 24 %, in Kroatien 13 % und auf den französischen Antillen 8,5 %.

Was passiert, wenn das Land, in dem ich mein Boot miete, seinen Mehrwertsteuersatz zwischen meiner Buchung und dem Beginn meiner Anmietung erhöht?
Theoretisch gilt die Anmietung eines Bootes als Dienstleistung, und als solche wird die Mehrwertsteuer bei Zahlungseingang fällig. Es ist daher der Mehrwertsteuersatz, der zum Zeitpunkt der Anzahlung und dann des Restbetrags gilt, der maßgeblich ist. Wenn also der Steuersatz zwischen der Zahlung Ihrer Anzahlung und der Zahlung des Restbetrags steigt, müssen Sie die zusätzliche Mehrwertsteuer auf Ihren Restbetrag zahlen, da Sie als Verbraucher für die Mehrwertsteuer verantwortlich sind.

Wenn ich eine Yacht mit Besatzung miete, wie viel Mehrwertsteuer muss ich zahlen?
Bei einer Charter mit Besatzung wird der Preis ohne Mehrwertsteuer angegeben, die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Denn ein Luxusschiff mit Besatzung ist mobil und Sie können an jedem beliebigen Ort an Bord gehen. Daher variiert der Mehrwertsteuersatz je nach dem Land, in dem Sie die Charter beginnen. Sie müssen jedoch in jedem Fall den vollen Steuersatz des Landes zahlen, in dem die Charter beginnt. Dies gilt zumindest für eine klassische Charter (mit einem sogenannten MYBA-Vertrag = Mediterranean Yacht Brokerage Association). Für Charter, die in Frankreich beginnen, gibt es eine Alternative, die als „Beförderungsvertrag“ bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, in dem die Route im Voraus stundenweise genau festgelegt werden muss, was dem Kunden während des Törns nur sehr wenig Freiheit lässt, ihm aber ermöglicht, nur 10 % Mehrwertsteuer zu zahlen, oder sogar 0 %, wenn die Route durch internationale Gewässer führt (er ermöglicht auch eine Befreiung von der Kraftstoffsteuer, was den Preis fast um die Hälfte senkt). Achtung: Kontrollen und Nachforderungen durch die Steuerbehörden sind häufig.
Sie finden keine Antwort auf Ihre Frage?
Dylan
Mit Dylan Experte für Ihre Reisen

Melden Sie sich an, um Ihre persönlichen Reiseangebote zu erhalten

Ungültige E-Mail-Adresse
Passwort vergessen? Passwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten Ungültige E-Mail-Adresse oder ungültiges Passwort Wir haben ein technisches Problem, bitte versuchen Sie es später noch einmal