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Braucht man auf den Antillen einen Bootsführerschein (Guadeloupe, Martinique)?

Aktualisiert am: 09/09/2026

Nein bei einer Segelyacht oder einem Segelkatamaran. Guadeloupe und Martinique sind französische Departements: Das französische Recht schreibt für die Navigation unter Segeln keinen Befähigungsnachweis vor, unabhängig von der Größe des Bootes. Ja bei einem Motorboot mit mehr als 6 PS. In jedem Fall setzt eine Charter ohne Skipper einen Segelerfahrungsnachweis voraus, den der Vercharterer prüft und freigibt.

Wann ein Bootsführerschein Pflicht ist und wann nicht

BootstypFührerscheinpflichtErforderlicher Schein
Einrumpfyacht unter SegelnNein, unabhängig von der LängeKeiner
SegelkatamaranNein, unabhängig von der LängeKeiner
Motorboot bis 6 PS (4,5 kW)NeinKeiner
Motorboot über 6 PSJaPermis plaisance option côtière (Küstenschein)
Motorboot über 6 Seemeilen vom Schutzhafen hinausJaExtension hauturière (Hochseeerweiterung)
Jetski und motorisierte WasserfahrzeugeJaPermis plaisance option côtière (Küstenschein)

Der Hilfsmotor einer Segelyacht löst keine Führerscheinpflicht aus: Der Hauptantrieb des Schiffes bleibt das Segel. Ein 45-Fuß-Katamaran mit einem 40-PS-Motor darf also ohne Schein geführt werden. Für den französischen Bootsführerschein gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Nahezu das gesamte Angebot an Katamaran-Charter auf den Antillen ist ohne Befähigungsnachweis zugänglich, denn die dortige Flotte besteht fast ausschließlich aus Segelbooten. Das Gleiche gilt für Segelyacht-Charter auf den Antillen, Einrumpfyachten eingeschlossen.

Was der Vercharterer tatsächlich verlangt

Kein Führerschein bedeutet nicht keine Voraussetzungen. Für jede Yachtcharter ohne Skipper verlangen die Anbieter einen Segelerfahrungsnachweis, der bei der Einschätzung des Könnens an die Stelle des Scheins tritt.

Diese Angaben gehören in den Segelerfahrungsnachweis

  • Zahl der Seemeilen, die als Schiffsführer und nicht als Crewmitglied zurückgelegt wurden
  • Befahrene Reviere, mit Angabe der Törns auf offener See
  • Typen und Größen der bereits geführten Boote, Einrumpf oder Mehrrumpf
  • Zahl der Nächte an Bord und Dauer der absolvierten Törns
  • Datum des letzten nennenswerten Törns
  • Vorhandene Scheine und Zertifikate

Reicht der Nachweis nicht aus, folgt eine Absage, die Auflage, einen Skipper zu buchen oder eine Probefahrt mit dem Stützpunktleiter, die zusätzlich berechnet wird.

Auf den Antillen anerkannte Scheine

Als internationaler Standard wird der ICC von allen Vercharterern auf den Antillen anerkannt; der deutsche Sportbootführerschein See gilt ebenfalls.

ScheinHerkunftslandStellenwert bei den Vercharterern
Permis plaisance option côtièreFrankreichPflicht unter Motor, von Vorteil unter Segeln
Extension hauturièreFrankreichDeutlich von Vorteil
ICCInternationalVon allen Vercharterern anerkannt
RYA Day SkipperGroßbritannienAnerkannt
RYA YachtmasterGroßbritannienSehr hoch bewertet
Sportbootführerschein SeeDeutschlandAnerkannt

Keiner dieser Scheine ersetzt den Segelerfahrungsnachweis: Sie ergänzen ihn.

Charter mit Skipper: keine Voraussetzungen

  • Kein Führerschein erforderlich
  • Kein Segelerfahrungsnachweis verlangt
  • Keine Vorkenntnisse nötig
  • Der Skipper trägt die Verantwortung für Schiffsführung und Sicherheit

Diese Option eignet sich für den ersten Segelurlaub, für Familien und für Crews, deren Erfahrung die Navigation in den Tropen nicht abdeckt. Dasselbe gilt für die organisierten Abfahrten: Eine Katamaran-Kreuzfahrt auf Martinique ab Le Marin fährt mit einem professionellen Skipper, und der Skipper übernimmt Routenführung und Hafenformalitäten.

Törns außerhalb französischer Gewässer

Ab Le Marin oder Pointe-à-Pitre führen die meisten Routen aus französischen Gewässern hinaus. Das gilt etwa für eine Antillen-Kreuzfahrt ab Guadeloupe, die über Les Saintes nach Dominica hinunterführt. Keiner der Nachbarstaaten verlangt für eine Segelyacht einen Führerschein, doch die Formalitäten unterscheiden sich.

GebietFührerschein verlangtFormalitäten
Guadeloupe, Martinique, Les Saintes, Marie-GalanteNein unter SegelnKeine
Saint-Martin, Saint-BarthélemyNeinAn- und Abmeldung
Dominica, St. LuciaNeinZollabfertigung, Einreisegebühren
Grenadinen, AntiguaNeinZoll- und Einreiseabfertigung, Meeresparkgebühren

Die eigentliche Grenze ist nicht gesetzlich, sondern vertraglich: Der Chartervertrag legt ein zulässiges Fahrtgebiet fest, außerhalb dessen die Versicherung des Bootes nicht mehr greift. Vor einer Yachtcharter in Guadeloupe lohnt es sich, die Reviersituation zu recherchieren, insbesondere die Passatwinde und die zugänglichen Ankerplätze.

Braucht man ein Funkzeugnis für die UKW-Anlage?

Die Nutzung einer UKW-Funkanlage auf einem in Frankreich registrierten Schiff fällt unter das Certificat restreint de radiotéléphoniste (CRR), das französische beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis. Bei einer Charter gehört die Funkstelle dem Vercharterer, und das CRR wird vom Kunden nicht verlangt. Für den Schiffsführer eines Inselhoppings bleibt es dennoch empfehlenswert.

Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten

CharterformVorzulegende Unterlagen
Bareboat-Charter: Segelyacht oder Katamaran ohne SkipperSegelerfahrungsnachweis, Ausweisdokument, vorhandene Scheine
Motorboot ohne SkipperFranzösischer Küstenschein, Segelerfahrungsnachweis, Ausweisdokument
Charter mit Skipper oder CrewNur ein Ausweisdokument
Törn außerhalb französischer GewässerGültiger Reisepass für die gesamte Crew
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