Braucht man auf den Antillen einen Bootsführerschein (Guadeloupe, Martinique)?
Aktualisiert am: 09/09/2026Nein bei einer Segelyacht oder einem Segelkatamaran. Guadeloupe und Martinique sind französische Departements: Das französische Recht schreibt für die Navigation unter Segeln keinen Befähigungsnachweis vor, unabhängig von der Größe des Bootes. Ja bei einem Motorboot mit mehr als 6 PS. In jedem Fall setzt eine Charter ohne Skipper einen Segelerfahrungsnachweis voraus, den der Vercharterer prüft und freigibt.
Wann ein Bootsführerschein Pflicht ist und wann nicht
| Bootstyp | Führerscheinpflicht | Erforderlicher Schein |
| Einrumpfyacht unter Segeln | Nein, unabhängig von der Länge | Keiner |
| Segelkatamaran | Nein, unabhängig von der Länge | Keiner |
| Motorboot bis 6 PS (4,5 kW) | Nein | Keiner |
| Motorboot über 6 PS | Ja | Permis plaisance option côtière (Küstenschein) |
| Motorboot über 6 Seemeilen vom Schutzhafen hinaus | Ja | Extension hauturière (Hochseeerweiterung) |
| Jetski und motorisierte Wasserfahrzeuge | Ja | Permis plaisance option côtière (Küstenschein) |
Der Hilfsmotor einer Segelyacht löst keine Führerscheinpflicht aus: Der Hauptantrieb des Schiffes bleibt das Segel. Ein 45-Fuß-Katamaran mit einem 40-PS-Motor darf also ohne Schein geführt werden. Für den französischen Bootsführerschein gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
Nahezu das gesamte Angebot an Katamaran-Charter auf den Antillen ist ohne Befähigungsnachweis zugänglich, denn die dortige Flotte besteht fast ausschließlich aus Segelbooten. Das Gleiche gilt für Segelyacht-Charter auf den Antillen, Einrumpfyachten eingeschlossen.
Was der Vercharterer tatsächlich verlangt
Kein Führerschein bedeutet nicht keine Voraussetzungen. Für jede Yachtcharter ohne Skipper verlangen die Anbieter einen Segelerfahrungsnachweis, der bei der Einschätzung des Könnens an die Stelle des Scheins tritt.
Diese Angaben gehören in den Segelerfahrungsnachweis
- Zahl der Seemeilen, die als Schiffsführer und nicht als Crewmitglied zurückgelegt wurden
- Befahrene Reviere, mit Angabe der Törns auf offener See
- Typen und Größen der bereits geführten Boote, Einrumpf oder Mehrrumpf
- Zahl der Nächte an Bord und Dauer der absolvierten Törns
- Datum des letzten nennenswerten Törns
- Vorhandene Scheine und Zertifikate
Reicht der Nachweis nicht aus, folgt eine Absage, die Auflage, einen Skipper zu buchen oder eine Probefahrt mit dem Stützpunktleiter, die zusätzlich berechnet wird.
Auf den Antillen anerkannte Scheine
Als internationaler Standard wird der ICC von allen Vercharterern auf den Antillen anerkannt; der deutsche Sportbootführerschein See gilt ebenfalls.
| Schein | Herkunftsland | Stellenwert bei den Vercharterern |
| Permis plaisance option côtière | Frankreich | Pflicht unter Motor, von Vorteil unter Segeln |
| Extension hauturière | Frankreich | Deutlich von Vorteil |
| ICC | International | Von allen Vercharterern anerkannt |
| RYA Day Skipper | Großbritannien | Anerkannt |
| RYA Yachtmaster | Großbritannien | Sehr hoch bewertet |
| Sportbootführerschein See | Deutschland | Anerkannt |
Keiner dieser Scheine ersetzt den Segelerfahrungsnachweis: Sie ergänzen ihn.
Charter mit Skipper: keine Voraussetzungen
- Kein Führerschein erforderlich
- Kein Segelerfahrungsnachweis verlangt
- Keine Vorkenntnisse nötig
- Der Skipper trägt die Verantwortung für Schiffsführung und Sicherheit
Diese Option eignet sich für den ersten Segelurlaub, für Familien und für Crews, deren Erfahrung die Navigation in den Tropen nicht abdeckt. Dasselbe gilt für die organisierten Abfahrten: Eine Katamaran-Kreuzfahrt auf Martinique ab Le Marin fährt mit einem professionellen Skipper, und der Skipper übernimmt Routenführung und Hafenformalitäten.
Törns außerhalb französischer Gewässer
Ab Le Marin oder Pointe-à-Pitre führen die meisten Routen aus französischen Gewässern hinaus. Das gilt etwa für eine Antillen-Kreuzfahrt ab Guadeloupe, die über Les Saintes nach Dominica hinunterführt. Keiner der Nachbarstaaten verlangt für eine Segelyacht einen Führerschein, doch die Formalitäten unterscheiden sich.
| Gebiet | Führerschein verlangt | Formalitäten |
| Guadeloupe, Martinique, Les Saintes, Marie-Galante | Nein unter Segeln | Keine |
| Saint-Martin, Saint-Barthélemy | Nein | An- und Abmeldung |
| Dominica, St. Lucia | Nein | Zollabfertigung, Einreisegebühren |
| Grenadinen, Antigua | Nein | Zoll- und Einreiseabfertigung, Meeresparkgebühren |
Die eigentliche Grenze ist nicht gesetzlich, sondern vertraglich: Der Chartervertrag legt ein zulässiges Fahrtgebiet fest, außerhalb dessen die Versicherung des Bootes nicht mehr greift. Vor einer Yachtcharter in Guadeloupe lohnt es sich, die Reviersituation zu recherchieren, insbesondere die Passatwinde und die zugänglichen Ankerplätze.
Braucht man ein Funkzeugnis für die UKW-Anlage?
Die Nutzung einer UKW-Funkanlage auf einem in Frankreich registrierten Schiff fällt unter das Certificat restreint de radiotéléphoniste (CRR), das französische beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis. Bei einer Charter gehört die Funkstelle dem Vercharterer, und das CRR wird vom Kunden nicht verlangt. Für den Schiffsführer eines Inselhoppings bleibt es dennoch empfehlenswert.
Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten
| Charterform | Vorzulegende Unterlagen |
| Bareboat-Charter: Segelyacht oder Katamaran ohne Skipper | Segelerfahrungsnachweis, Ausweisdokument, vorhandene Scheine |
| Motorboot ohne Skipper | Französischer Küstenschein, Segelerfahrungsnachweis, Ausweisdokument |
| Charter mit Skipper oder Crew | Nur ein Ausweisdokument |
| Törn außerhalb französischer Gewässer | Gültiger Reisepass für die gesamte Crew |
