Habe ich im Schadensfall nur bis zur Höhe meiner Kaution zu haften?
Aktualisiert am: 26/05/2025Im Schadensfall haften Sie nur bis zur Höhe der von Ihnen hinterlegten Kaution, es sei denn, Sie haben Ihre vertraglichen Verpflichtungen oder gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten oder einfach nicht mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt. Wenn sich beispielsweise ein Unfall ereignet, während Sie nachts fahren (ohne Genehmigung des Vermieters), wenn Sie bei gefährlichen Wetterbedingungen in See stechen, wenn Sie das Boot in betrunkenem Zustand beschädigt haben oder wenn Sie an Bord des Bootes mit Feuerwerkskörpern oder Sprengstoff hantiert haben, greift die Versicherung des Vermieters nicht, und der Vermieter wird Sie verklagen. Einfach ausgedrückt: In diesen Fällen ist der Schaden nicht durch die Versicherung des Bootes gedeckt, sodass die Kosten vollständig vom Vermieter getragen werden müssen (nicht nur in Höhe einer Selbstbeteiligung). Daher ist es logisch, dass der Vermieter Sie auffordert, diese Kosten zu übernehmen.
Ebenso müssen Sie, auch ohne Schadensfall, etwaige Bußgelder oder beispielsweise nicht beglichene Hafengebühren selbst bezahlen, selbst wenn der Gesamtbetrag Ihre Kaution übersteigt (denn auch hier übernimmt die Versicherung des Vermieters diese Kosten nicht).
