Warum muss ich eine Kaution hinterlegen, wenn ich einen professionellen Skipper habe? Ist nicht er für das Boot verantwortlich?
Aktualisiert am: 26/05/2025Das mag überraschend klingen, denn spontan denkt man: „Ich will für nichts verantwortlich sein, da ich einen Skipper engagiere“, aber das ist nicht der Fall. Wenn Sie ein Boot mieten, gelten Sie rechtlich gesehen als Charterer, da Sie ein Boot für Ihren persönlichen Bedarf mieten, unabhängig davon, ob Sie es selbst steuern oder einen Skipper beauftragen, an Ihrer Stelle zu steuern. Der Charterer ist jedoch immer für das gemietete Objekt verantwortlich. Die private Anmietung eines Bootes unterscheidet sich nämlich von einer Kabinenmiete oder einem Aufenthalt auf einem Kreuzfahrtschiff. Tatsächlich ist es so, als würden Sie vorübergehend Eigentümer des Bootes, wobei der Skipper lediglich ein Fahrer ist, den Sie für die Steuerung des Bootes beschäftigen. Er unterzeichnet keinen Mietvertrag und hinterlegt keine Kaution. Das tun Sie.
Im Schadensfall zieht der Vermieter Ihre Kaution ganz oder teilweise ein. Falls sich herausstellt, dass der Skipper schuld ist, kann der Vermieter gegebenenfalls die Berufshaftpflichtversicherung des Skippers in Anspruch nehmen. Allerdings muss dessen Schuld erst nachgewiesen werden. Die meisten Schäden sind oft nicht auf ein Verschulden des Skippers zurückzuführen (ein typisches Beispiel ist ein Netz oder eine Plastiktüte, die sich im Propeller verfängt und dessen Verlust verursacht, oder das Aufprallen auf ein schwimmendes Objekt oder einen Felsen, der knapp unter der Wasseroberfläche liegt und auf den Seekarten nicht verzeichnet ist). Wir sind ein realistisches und vor allem verantwortungsbewusstes Unternehmen, daher verlangen wir von unseren Kunden, dass sie ihre Kaution versichern und eine Kautionsrückkaufversicherung abschließen, um zu vermeiden, dass sie aufgrund von Schäden, die nicht in der Verantwortung des Skippers liegen, hohe Summen verlieren. Um sorgenfrei zu segeln, muss man sich versichern.

Sonderfall: Bei einigen Vermietern müssen Sie keine Kaution-Rückkaufversicherung abschließen, sind aber im Gegenzug verpflichtet, einen Zusatz „Kautionsreduzierung (obligatorisch bei Skipper)“ zu wählen, der den vor Ort zu hinterlegenden Kautionsbetrag reduziert. Die Logik bleibt genau dieselbe wie oben erläutert: Ihre Haftung zu reduzieren.
Ausnahmen: Die Vermietung von Segelbooten oder Yachten mit Besatzung ist davon nicht betroffen. Diese Boote haben einen Kapitän, der für das Boot verantwortlich ist und vom Eigner beschäftigt wird, nicht von Ihnen. Sie sind kein Charterer, sondern ein „Gast“ (Guest), daher müssen Sie keine Kaution hinterlegen.
