Was deckt der Kautionsverzicht genau ab? (und vor allem, was NICHT)
Aktualisiert am: 05/05/2026Das Wesentliche
Der Rückkauf der Kaution ist eine der nützlichsten Versicherungen einer Bootsvermietung. Unser Partner Gritchen erstattet Ihnen bis zu 5 000 € der vom Vermieter einbehaltenen Kaution im Falle eines Navigationsschadens, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 10 % mit einem Mindestbetrag von 200 €. Die Prämie beträgt 5,5 % des Vermietungstarifs, mit einem Minimum von 120 €. Die Versicherung deckt klassische Schäden (Rumpf, Rigg, Motor, Standardsegel), aber deckt nicht: Spinnaker und Gennaker, das Beiboot und seinen Außenbordmotor, Diebstahl, einfache Verluste, sowie Schäden an einem anderen Boot. Für die Kosten eines Restaurantessens segeln Sie unbeschwert angesichts der Navigationsschäden, die selbst erfahrenen Skippern passieren.
Zunächst, was ist eine Kaution?
Bevor wir über den Rückkauf sprechen, erinnern wir daran, was eine Kaution ist. Bei der Übernahme des Bootes hebt der Vermieter eine Kaution auf Ihrer Kreditkarte oder per Scheck ab, deren Betrag von 2 000 € bis 8 000 € je nach Größe und Bootstyp variiert (sogar mehr für eine Yacht oder einen Luxuskatamaran). Diese Kaution wird am Ende der Vermietung vollständig zurückerstattet, wenn das Boot in gutem Zustand zurückgegeben wird. Im Schadensfall kann der Vermieter ganz oder teilweise diese Summe einbehalten. Genau gegen dieses Risiko schützt Sie der Rückkauf der Kaution. Für weitere Informationen zu den Modalitäten der Kaution selbst, konsultieren Sie unsere FAQ Versicherungen und Kautionen sowie unsere FAQ Zahlungen.
Das Prinzip des Rückkaufs der Kaution
Wenn Ihr Boot während der Vermietung einen navigationsbedingten Schaden erleidet, wird der Vermieter ganz oder teilweise Ihre Kaution einbehalten. Die Versicherung Rückkauf der Kaution entschädigt Sie dann für den einbehaltenen Betrag, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 10 % der Schäden, mit einem Mindestbetrag von 200 €, und im Rahmen einer maximalen Entschädigung von 5 000 €. Konkret verlieren Sie nie die gesamte Kaution, aber ein Restanteil bleibt immer zu Ihren Lasten.
Hinweis: für Vermietungen mit hoher Kaution (Yachten, Luxuskatamarane mit einer Kaution über 5 000 €) gibt es manchmal Premium- oder VIP-Formeln mit einer höheren Entschädigungsobergrenze. Bei Ihrem Filovent-Ansprechpartner im Voraus zu erfragen, wenn Ihr Dossier es rechtfertigt.
Wie viel kostet das?
Die Prämie wird auf der Grundlage von 5,5 % des Mietbetrags berechnet (Extras nicht in der Berechnung enthalten), mit einer Mindestprämie von 120 €. Wenn Sie die Versicherung nicht zum Zeitpunkt der Buchung abschließen, ist es weiterhin möglich, sie bis zum Tag der Abreise direkt aus Ihrem Kundenbereich hinzuzufügen (diese Frist kann je nach Vertrag variieren, mit Ihrem Ansprechpartner zu bestätigen).
Was abgedeckt ist (im Detail)
Abgedeckt sind navigationsbedingte Schäden: Schäden am Rumpf, am Rigg, am Motor, an den Standardsegeln und an der Bordausstattung, infolge eines fehlerhaften Manövers, einer leichten Strandung, eines Stoßes am Anlegeplatz oder eines Vorfalls auf See. Das ist die große Mehrheit der Schäden, die ein Freizeitsegler unfreiwillig während seines Törns verursachen kann.
Präzisierung zu den Segeln: abgedeckt sind das Großsegel und die Rollgenua mit Standardausstattung. Ausgeschlossen sind die sogenannten Performance-Segel (Spinnaker, Gennaker, Code 0, Vorwindsegel), unabhängig davon, ob sie vom Vermieter optional bereitgestellt werden oder nicht. Wenn Ihr Segelboot Performance-Material an Bord hat, überprüfen Sie die spezifischen Bedingungen, die der Vermieter vorgibt, der eine separate Kaution oder eine spezifische Garantie für diese Segel verlangen kann.
Was NICHT abgedeckt ist (die wichtigsten Ausschlüsse)
Sechs große Kategorien von Ausschlüssen sind unbedingt zu kennen:
- Einfache Verluste (außer wenn der Verlust auf einen Schaden zurückzuführen ist), zum Beispiel das Fallen einer Winschkurbel ins Wasser.
- Spinnaker und Gennaker, diese sehr fragilen Performance-Segel, die Versicherer nie abdecken.
- Das Beiboot und der Außenbordmotor: den Motor ins Wasser fallen lassen oder das Beiboot durchstoßen sind nicht abgedeckt, da diese Ausrüstungen im strengen Sinne nicht zum Boot gehören.
- Schäden an einem fremden Boot: sie fallen unter die Haftpflichtversicherung des gemieteten Bootes, nicht unter die Schadensversicherung.
- Diebstahl und Verschwinden von Ausrüstung: der Rückkauf der Kaution deckt keine Diebstähle ab (am Ankerplatz gestohlenes Beiboot, entwendeter Außenbordmotor, verschwundene Navigationsausrüstung). Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn das Boot ordnungsgemäß befestigt und überwacht ist.
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Regelverstoß: Navigation unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, Befahren verbotener Zonen, Navigation bei vom Vermieter nicht genehmigten ungünstigen Wetterbedingungen, Überlassung des Bootes an einen nicht angemeldeten Dritten. Diese Situationen fallen unter vorsätzliches Verschulden und schließen jede Entschädigung aus.
Ebenfalls zu beachten: die „falschen guten Ideen", die nicht abgedeckt sind, da sie auf Wartungsmängel oder Fahrlässigkeit zurückgehen: verstopfte Toiletten, durch Ölmangel verbrannter Motor, durch lange Standzeit beschädigter Wasserentsalzer, ins Wasser gefallenes UKW-Funkgerät. Goldene Regel an Bord: niemals Papier in die Bordtoiletten werfen und das technische Briefing des Vermieters strikt befolgen.
Drei konkrete Beispiele zum besseren Verständnis
Um die Berechnung der Entschädigung konkret zu veranschaulichen, hier drei typische Fälle:
| Situation | Kaution / Einbehalt | Entschädigung | Restbetrag zu Lasten |
|---|---|---|---|
| Großschaden: Kaution vollständig einbehalten | 3 000 € einbehalten von 3 000 € | 2 700 € (3 000 € − 10 %) | 300 € |
| Kleinschaden: 10 % unter dem Mindestbetrag | 500 € einbehalten von 3 000 € | 300 € (500 € − Mindestselbstbeteiligung 200 €) | 200 € |
| Leichte Strandung: mittlerer Schaden | 1 800 € einbehalten von 4 000 € | 1 620 € (1 800 € − 10 %) | 180 € |
Für den dritten Fall ist der Vergleich aussagekräftig: ohne Rückkauf der Kaution verlieren Sie 1 800 €. Mit Rückkauf der Kaution (Prämie von angenommenen 150 €) verlieren Sie nur 180 € + 150 € = 330 €, also 1 470 € eingespart gegenüber dem Szenario ohne Versicherung.
Was tun, wenn Sie während Ihres Törns einen Schaden haben?
Wenn der Schaden eintritt, hier die konkrete Vorgehensweise, Schritt für Schritt:
- Vor Ort, am Ende der Vermietung, überprüfen Sie genau die Details des vom Vermieter durchgeführten Einbehalts. Verlangen Sie ein schriftliches und detailliertes Schadensprotokoll (Art der Schäden, einbehaltener Betrag, Fotos wenn möglich). Dieses Dokument ist für die Entschädigung unerlässlich.
- Bewahren Sie alle Belege auf: Rechnung der Vermietung, Bescheinigung über den Abschluss des Rückkaufs der Kaution, Schadensprotokoll des Vermieters, Vorher-/Nachher-Fotos, Kopie der einbehaltenen Kaution.
- Melden Sie den Schaden bei Gritchen innerhalb der vorgesehenen Fristen (in der Regel 5 Werktage nach der Rückgabe der Vermietung) über deren Online-Bereich oder per E-Mail an sinistres.affinity@gritchen.fr.
- Unsere Concierge-Abteilung kann Sie bei der Erstellung des Dossiers begleiten: kontaktieren Sie uns unter +33 1 70 80 97 35 oder per E-Mail an concierge@filovent.com.
- Die durchschnittliche Entschädigungsfrist beträgt in der Regel 2 bis 6 Wochen je nach Komplexität des Dossiers (mit Ihrem Filovent-Berater je nach Ihrem Fall zu bestätigen).
Rückkauf Filovent (Gritchen) vs Rückkauf des Vermieters: welchen wählen?
Nicht alle Vermieter funktionieren gleich. Drei Fallkonstellationen existieren:
- Der Vermieter akzeptiert den Gritchen-Rückkauf: dies ist die häufigste Situation bei den Vermietern im Mittelmeer und in der Karibik, und es ist diejenige, die wir standardmäßig empfehlen. Sie profitieren vom Vertrag wie oben beschrieben.
- Der Vermieter erlegt seinen eigenen Rückkauf der Kaution auf: einige große Vermieter (Sunsail, Moorings, Dream Yacht Charter, etc.) akzeptieren keine Drittversicherungen und verkaufen direkt ihre eigene Formel. In diesem Fall gelten ihre Bedingungen (Selbstbeteiligung, Obergrenze, Ausschlüsse). Unsere Concierge-Abteilung übergibt Ihnen die Details der spezifischen Bedingungen für Ihr Dossier.
- Sie können kombinieren: bei bestimmten Verträgen ist es möglich, den Rückkauf des Vermieters und einen ergänzenden Gritchen-Rückkauf abzuschließen, um die verbleibende Selbstbeteiligung weiter zu reduzieren. Diese Doppelabdeckung hat Kosten, kann aber für Vermietungen mit hoher Kaution (über 5 000 €) sinnvoll sein.
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns: wir überprüfen für Sie, welche Regelung auf Ihr Dossier anwendbar ist. Die vollständigen rechtlichen Details finden sich in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kann ich die Versicherung nach Abschluss kündigen oder ändern?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Sie verfügen in der Regel über eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Abschluss, gemäß § 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), vorausgesetzt der Törn hat noch nicht begonnen. Darüber hinaus ist eine Stornierung nicht mehr möglich und die Prämie bleibt fällig. Um eine Stornierungsanfrage einzuleiten, kontaktieren Sie Ihren Filovent-Ansprechpartner, der diese an Gritchen weiterleitet.
Um weiter zu gehen
Um Ihren nächsten Törn besser vorzubereiten und das Schadensrisiko zu begrenzen, konsultieren Sie unsere Artikel, die sich damit befassen, wie man einen Schaden bei einer Bootsvermietung vermeidet, sowie unsere Erfahrungsberichte über heikle Manöver am Ankerplatz. Eine gute Vorbereitung bleibt Ihre beste Versicherung.
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen dringend, diese Versicherung abzuschließen, da auf einem Boot Schäden auch den erfahrensten Skippern passieren. Für die Kosten eines Restaurantessens an Land segeln Sie unbeschwert. Bei Fragen zu Ihrem Dossier kontaktieren Sie Ihren Filovent-Ansprechpartner oder unsere Concierge-Abteilung unter +33 1 70 80 97 35 oder per E-Mail an concierge@filovent.com.
