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Deckt die Versicherung immer die verursachten Schäden ab (während der Fahrt oder vor Anker)?

Aktualisiert am: 26/05/2025
Als Mieter des Bootessind Sie im Rahmen der von Ihnen hinterlegten Kaution Ihr eigener Versicherer. Bei Schäden, deren Kosten die Kaution übersteigen, kommt die Vollkaskoversicherung des gemieteten Bootes (die Versicherung des Vermieters) auf, sofern sich der Skipper stets mit der gebotenen Sorgfalt verhalten hat. Tatsächlich schickt die Versicherung nach einem größeren Schadensfall systematisch einen Sachverständigen, um die Situation zu begutachten. Stellt sich jedoch heraus, dass Sie das Boot nicht mit der gebotenen Sorgfalt geführt und offensichtliche Fahrlässigkeit an den Tag gelegt haben, wird sie die Zahlung verweigern und der Vermieter wird sich an Sie wenden, um Sie zur Übernahme der Reparaturkosten aufzufordern.

Beispiel: Wenn Sie vor Anker liegen, müssen Sie das Boot immer im Auge behalten, wenn Sie an Land gehen. Und wenn auch nur das geringste Risiko besteht (starker Wind oder drohender Windanstieg oder wenn der Ankerplatz nicht optimal ist), müssen Sie an Bord bleiben, um Wache zu halten (zumindest Sie als Skipper). Wenn die Wettervorhersage zudem darauf hindeutet, dass der von Ihnen gewählte Ort zum Ankern gefährlich ist, liegt es in Ihrer Verantwortung, einen besseren Schutz (Ankerplatz oder Hafen) zu finden. Das ist zwar eine Einschränkung, muss aber als Verantwortung des Skippers gegenüber seinem Boot betrachtet werden.

Ebenso gilt: Wenn sich herausstellt, dass Sie an einem Tag in See gestochen sind, an dem besonders starker Wind angekündigt war (Windstärke 7 oder mehr, d. h. ein Sonderwetterbericht (BMS)), greift die Versicherung wahrscheinlich nicht, und der Vermieter wird im Schadensfall gegen Sie vorgehen. Ebenso könnte einer Ihrer Mitsegler Sie im Falle von Personenschäden gerichtlich belangen. Vorsicht ist daher geboten.

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