Was ist eine Kaution? Was ist eine Selbstbeteiligung? Bedeutet die Tatsache, dass ich eine Kaution hinterlege, dass das Boot, das ich miete, nicht versichert ist?
Aktualisiert am: 26/05/2025Eine Kaution ist ein Geldbetrag, den der Mieter zu Beginn der Mietzeit beim Vermieter (= Reeder = Eigentümer) hinterlegen muss. Sie dient dazu, die Kosten für Reparaturen zu decken, die zu Lasten des Vermieters gehen, falls Sie als Mieter das Boot am Ende der Mietzeit beschädigt zurückgeben.
Alle Boote, die wir vermieten, sind durch ihre Reeder vollkaskoversichert. Vollkaskoversichert, ja, aber vollkaskoversichert ABZÜGLICH EINES SELBSTBEHALTS, der bei jedem Schadensfall zu Lasten des Reeders bleibt. Es ist daher üblich, dass der Reeder von Ihnen verlangt, eine Kaution in Höhe dieses Selbstbehalts zu hinterlegen (meistens zwischen 1000 und 5000 Euro).

Nützliche Definitionen
Schadensfall: jedes Ereignis auf See, das Reparaturkosten nach sich zieht (z. B. Auflaufen, Zusammenstoß bei einem Manöver, Unfall gegen einen Felsen nach dem Ausrutschen des Ankers usw.). Eine Beschädigung, die nicht mit einem Seeunfall zusammenhängt, gilt für die Bootsversicherung nicht als Schadensfall (z. B. Verbrennen eines Polsters durch eine Zigarette, Verstopfen der Toilette, versehentliches Treten auf ein Bullauge, gestohlenes Beiboot usw.) und wird nicht übernommen
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Selbstbehalt: Betrag, der bei jedem von der Versicherung gedeckten Schadensfall vom Versicherten zu tragen ist. Bei mehreren Schadensfällen fallen mehrere Selbstbehalte an: zum Beispiel bei einem Auflaufen auf Grund und anschließendem Fehlmanöver im Hafen. Zur Erinnerung: Der Versicherte ist der Bootsvermieter.
Wenn Sie während einer Charter einen Schadenfall haben und der Schaden geringer ist als die Höhe der Selbstbeteiligung, kann der Reeder seine Versicherung nicht in Anspruch nehmen. Er wird daher einen Teil Ihrer Kaution einbehalten, um die Reparaturen zu finanzieren. Wenn der Schaden hingegen höherist als die Höhe der Selbstbeteiligung, behält unser Partnerreeder Ihre gesamte Kaution ein und nimmt seine Versicherung in Anspruch, um sich den Rest erstatten zu lassen. Selbst wenn Sie also ein Boot im Wert von 300.000 Euro versenken, haften Sie bei einer Kaution von 3.000 Euro glücklicherweise nur bis zu einer Höhe von 3.000 Euro für den Schaden!
Wenn Sie während derselben Charter mehrere Schäden verursachen, kann der Vermieter Sie in Regress nehmen und mehr als die hinterlegte Kaution von Ihnen verlangen. Beispiel: Sie haben 4.000 Euro Kaution hinterlegt, und die Selbstbeteiligung beträgt 4.000 Euro. Sie beschädigen bei einem Manöver das Heck (3.000 Euro Reparaturkosten), und zwei Tage später fahren Sie auf (10.000 Euro Reparaturkosten). Sie hatten also zwei Schadensfälle: Für Schadensfall 1 stellt Ihnen der Vermieter 3.000 Euro in Rechnung (er wird die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, da der Betrag unter der Selbstbeteiligung pro Schadensfall liegt). Für Schadensfall 2 wird er die Versicherung in Anspruch nehmen, aber 4.000 Euro (= die Selbstbeteiligung) bleiben zu seinen Lasten, daher wird er Ihnen diese logischerweise in Rechnung stellen. Insgesamt wird er von Ihnen 7.000 Euro verlangen, auch wenn Ihre Kaution nur 4.000 Euro beträgt.
Achtung: Wenn Sie ein Boot mieten und die Dienste eines Skippers in Anspruch nehmen, bleiben Sie rechtlich gesehen der Charterer des Bootes. Sie sind daher haftbar und müssen in der Regel eine Kaution hinterlegen.

Achtung: Im Versicherungsvertrag des Vermieters wird die Selbstbeteiligung PRO SCHADENSFALL festgelegt. Wenn es während einer Kreuzfahrt zu mehreren Schadensfällen kommt, fallen mehrere Selbstbeteiligungen an. Der Vermieter kann daher mehr als Ihre Kaution von Ihnen verlangen, wenn Sie das Boot mehrmals beschädigen.
Wenn Sie eine Kautionrückkaufversicherung abschließen, sind Sie für den ersten Schadenfall versichert (nicht für den zweiten).