Wie melde ich einen Schadensfall beim Versicherer (Stornierung oder Rückkauf der Kaution)?
Aktualisiert am: 26/05/2025Ein Schadensfall ist entweder 1) ein Schaden, der zum Verlust eines Teils der Kaution geführt hat (dies ist ein Schadensfall, der möglicherweise durch die Kautionsrückkaufversicherung abgedeckt ist), oder 2) ein unvorhergesehenes Ereignis, das Sie dazu zwingt, die Anmietung zu stornieren (ein Schadensfall, der möglicherweise durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist). Sie müssen sich in Ihr Kundenkonto einloggen und dann den Bereich „Versicherung“ aufrufen. Dort finden Sie Ihre Versicherungsvertragsnummer, und das Verfahren zur Schadenmeldung ist unten beschrieben. Sie müssen die Seite www.declare.fr aufrufen und dann auf „Schaden melden“ klicken. Sie werden dann aufgefordert, die auf Ihrer Versicherungsbescheinigung angegebene Versicherungsnummer oder Ihre Versicherungsvertragsnummer sowie Ihren Nachnamen einzugeben. Anschließend können Sie die erforderlichen Angaben machen und Ihre Belege hochladen.

Bitte beachten Sie: Bei einer Kautionrückkaufversicherung müssen Sie einen eventuellen Schaden innerhalb von 5 Tagen nach dessen Feststellung melden. Wenn Sie beispielsweise eine Kautionrückkaufversicherung abgeschlossen haben, können Sie einen Schaden am Boot nicht 15 Tage nach Ende Ihrer Kreuzfahrt melden, von dem Sie bereits während der Mietzeit Kenntnis hatten und für den der Vermieter Ihnen einen Teil der Kaution einbehalten hat.
